Justizministerium lehnt Gesetzentwurf zum autonomen Fahren ab

Autonomes Fahren bei Tesla
Foto: Martin Hund

Laut aktuellen Medienberichten ist Andreas Scheuer mit seinem jüngsten Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren auf Granit gestoßen sein. Das Bundesjustizministerium unter Christine Lambrecht (SPD) hat den Gesetzesentwurf aus dem Bundesverkehrsministerium erst einmal abgelehnt.

Die Kritik des Justizministeriums betrifft vor alllem daten- und verbraucherschutzrechtliche Punkte, berichtet das Handelsblatt. Laut dem Gesetzenwturf könnten Daten wie die eigene Position und die Route an den Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt weitergegeben werden. Außerdem seien klare Haftungsregelungen aus Sicht des Ministeriums zentrale Voraussetzungen.

In der Presse finden sich vor allem kritische Meldungen zu dem Gesetzesentwurf, auch aus anderen Gesichtspunkten. Der Gesetzentwurf enthalte eine gesetzliche Experimentierklausel, die immer noch voraussetze, dass Fahrzeughalter autonomer Fahrzeuge permanent aufmerksam sind und das System überwachen, schreibt zum Beispiel der Tagesspiegel. Ein wenig „mutlos“, findet die Autorin, wäre es doch nach aktueller Rechtslage sichtlich möglich, eine entsprechende Grundlage für vollautonomes Fahren zu schaffen.

Gesetzliche Regelungen zum autonomen Fahren in Deutschland

Es wäre nicht die erste Norm zum autonomen Fahren. Am 21. Juni 2017 war bereits ein Gesetz zum automatisierten Fahren (8. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft getreten. Deutschland hatte als erster Staat weltweit klare Bestimmungen für die Nutzung automatisierter Fahrfunktionen geregelt.

Auf der Internetseite des Verkehrsministeriums unter Andreas Scheuer (CSU) findet sich ein Anfang Januar 2021 veröffentlichter Artikel zum Unfallverhütungsbericht 2018/2019. In diesem geht es auch um das autonome Fahren:

„Das BMVI arbeitet intensiv daran, die Rahmenbedingungen für das automatisierte und vernetzte Fahren (AVF) weiter zu verbessern – …“, denn heute seien doch mehr als 90 Prozent der Unfälle auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Das Ministerium schreibt hier sogar, Deutschland nehme bereits jetzt eine Führungsrolle beim autonomen Fahren ein, doch leider scheint selbst eine positive Entwicklung in diese Richtung gerade zu stagnieren. Das Ministerium wolle nun mit einem neuen Gesetz den Rechtsrahmen schaffen, dass autonome Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Das ist aktuell noch Wunschdenken in der Bundesrepublik.

Full Self-Driving noch eine sinnvolle Investition?

In Deutschland warten schon seit langem vor allem viele Tesla-Fahrer darauf, bestehende Möglichkeiten auch nutzen zu dürfen. Für Full Self-Driving (FSD), zusätzlich zum Autopiloten, verlangt Tesla für seine Modelle allerdings einen Aufpreis von 7.500 Euro. Angesichts der aktuellen Meldungen könnte für manche eine solche Investition fraglich sein. Andere Tesla-Fans beteuern, Full Self-Driving sei auf jeden Fall eine sinnvolle Investition in die Zukunft.


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