Gerichtsurteil: Tesla darf nicht mit „Autopilot“ werben

Im Oktober letzten Jahres hatte die deutsche Wettbewerbszentrale Werbung des Autoherstellers Tesla als irreführend eingestuft und eine Prüfung von rechtlicher Seite eingeleitet. Nun entschied das Landgericht München am 14.. Juli 2020, dass die Werbung tatsächlich irreführend sei und stimmte der Unterlassungsklage zu. Es ging um folgende Formulierungen auf der Webseite Teslas zum Model 3:

„Autopilot | Inklusive
Ermöglicht automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen unter Berücksichtigung von Fahrzeugen und Fußgängern auf seiner Spur.

Volles Potenzial für autonomes Fahren
Navigieren mit Autopilot-Funktionalität: automatische Fahrt auf Autobahnen von der Ein- bis zur Ausfahrt einschließlich Autobahnkreuzen und Überholen von langsameren Fahrzeugen.

Einparkautomatik: paralleles und rechtwinkliges Einparken.

„Herbeirufen“: Ihr geparktes Auto findet Sie auf Parkplätzen und kommt zu Ihnen. Unglaublich, aber wahr!

Bis Ende des Jahres:
Ampel-/Stoppschilder Erkennung mit Anhalte-/Anfahrautomatik

Automatisches Fahren innerorts.

Sie können das Funktionspaket für autonomes Fahren auch nach der Auslieferung erwerben. Allerdings wird sich der Preis aufgrund der kontinuierlichen Erweiterung mit neuen Merkmalen im Laufe der Zeit wahrscheinlich erhöhen.“

Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass das Versprechen des autonome Fahrens bis Ende 2019 technisch nicht umgesetzt wurde und auch nicht umgesetzt werden konnte, da es momentan in Deutschland keine rechtliche Basis dafür gebe. Es existiert momentan kein rechtlicher Rahmen, was ein autonomes Fahrzeug ausmacht oder welchen Einschränkungen ein solches unterliegen würde. Allerdings bemängelte das Gericht, der Grad der Automatisierung werde in der Werbung überbetont. Ein Käufer könnte nach der Werbung glauben, dass das Model 3 vollkommen autonomes Fahren ermöglichen würde. Dabei handele es sich bei Teslas Angebot momentan um „Komponenten eines Fahrassistenzsystems, bei dem eine Fahrt, ohne dass menschliches Eingreifen erforderlich wäre, nicht möglich ist“, so das Gericht in seiner Begründung.

Tesla hat die Möglichkeit, das Urteil anzufechten und in die nächste Instanz zu gehen.

Letzte Woche teilte Tesla CEO Elon Musk in einer Videobotschaft zur Weltkonferenz zur künstlichen Intelligenz in Shanghai (World AI Conference in Shanghai – WAIC) mit, dass er zuversichtlich sei, dass autonomes Fahren noch dieses Jahr in seiner Basisform möglich sei.


Quelle: Pressemitteilung des Landgerichtes München vom 14.07.20


N.E.W. ist ein Gemeinschaftsprojekt des T&Emagazin in Zusammenarbeit mit dem YouTube Kanal Car Maniac von Christopher Karatsonyi

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