Meldefrist für Photovoltaik-Anlagen bis zum 31.1.2021

Photovoltaik

Am 31.01.2021 läuft eine Frist für Energieerzeuger zur Anmeldung im Marktstammdatenregister ab. Dies betrifft auch private Erzeuger, wie Hauseigentümer mit Photovoltaik-Anlage. 

Falls die Registrierung nicht durchgeführt wird, droht die Streichung der EEG-Förderung für den eingespeisten Strom. 

Nach Angaben der Bundesnetzagentur haben sich bereits über 2 Millionen Anlagenbetreiber im Register angemeldet. Allerdings wird geschätzt, dass noch um die 350.000 Anlagen bis Ende Januar angemeldet werden müssen. Bei neuen Anlagen gibt es eine Meldefrist von einem Monat.

Wer also eine Photovoltaik-Anlage besitzt und die EEG-Förderung nicht missen will, der sollte seine Anlage auf der Website des Marktstammdatenregister anmelden. Dort sind auch weitere Informationen zur Registrierung und dem Marktstammdatenregister zu finden.

Das Register soll den Überblick auf Energieproduktion vereinfachen, bessere Daten liefern und durch eine einheitliche Plattform Bürokratie abbauen. 

 

Quelle: Pressemitteilung des BDEW 

 

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