Photovoltaik fördern und nicht bremsen

ein Beitrag von Felix Goldbach

Photovoltaik

Bald soll es zu einer Novellierung des „Erneuerbare Energien Gesetzes“ kommen. Ziel dieser Neuauflage ist es, den Ausbau der Erneuerbaren Energien schnellstmöglich, spätestens aber bis zum Jahr 2050, vollkommen klimaneutral zu gestalten.

Führende Wissenschaftler sehen sogar ein CO2-freies Szenario bis 2035 als geboten an, um die im Pariser Klimaschutzabkommen vertraglich festgelegte Obergrenze der Klimaerwärmung von 1,5 Grad nicht zu überschreiten. Daher ist es dringend notwendig, den Ausbau der Erneuerbaren Energien schnell und zielgerichtet voranzutreiben.

Bietet die aktuelle Novellierung diese Möglichkeiten? In einigen Punkten ist das fragwürdig:

 

  • Weiterförderung ausgeförderter Photovoltaikanlagen (PV):

Es ist vorgesehen, dass PV-Anlagen, die ab 1. Januar 2021 aus der Förderung fallen, mittels einer Übergangsregelung bis zum Jahr 2027 weiter gefördert werden sollen. Hier ist vorgesehen, jede eingespeiste kWh dieser Volleinspeise-Anlagen mit dem Börsenstrompreis abzüglich einer Vermarktungsprämie zu fördern. Das sind rund 2,6 ct / kWh. Das heißt, eine durchschnittliche PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus mit Solarmodulen aus dem Jahr 2000 erzeugt 5.000 kWh und erwirtschaftet somit eine Summe von 130 Euro pro Jahr. Hiervon sind Wartung (Reparaturen, Wechselrichtertausch) und Betrieb (Reinigung, Versicherung) zu unterhalten. Das stellt sich wirtschaftlich schwierig dar. Noch dazu kommt die Forderung, diese Anlagen binnen fünf Jahren mit einem sogenannten Smartmeter auszustatten, das eine viertelstündliche Abmessung durch den Netzbetreiber ermöglicht. Auch hier kommen erhebliche Kosten auf den Betreiber zu.

Alternativ könnte die Anlage auf Eigenverbrauch umgestellt werden. Hierzu sind aber Investitionen in mittlerer vierstelliger Summe erforderlich. Auch diese Option ist nicht wirtschaftlich. Also bleibt als Alternative die Abschaltung der Anlage. Dies kann aber nicht im Sinne der Energiewende sein und verhindert die notwendige Ausweitung des Ausbaupfades.

 

  • Ausweitung des Ausschreibungsverfahrens auch auf PV-Anlagen der Größe 500 – 750 Spitzenleistung (kWp) mit sukzessiver Steigerung bis 2025 auf PV-Anlagen ab 100 kWp bei gleichzeitigem Verbot des Eigenverbrauchs.

Der Ausbau von PV-Anlagen der Größen 500 – 750 kWp wird mit dem neuen EEG unter Ausschreibungspflicht genommen (Die Stromabnahme muss ausgeschrieben werden und wird bei rund 5 ct/kWh vergeben). Das Ausschreibungsvolumen wird auf 200 MW pro Jahr für die Jahre 2021 – 2022 und in den Folgejahren leicht steigend gedeckelt. Im Jahr 2019 wurde gemäß Angaben der Bundesnetzagentur alleine im Segment 500 – 750 kWp ein ausschreibungsfreier Zubau von 1120 MW registriert. Der Ausbau in diesem Segment wird also ab 2021 auf ein Sechstel reduziert.

Wie soll so der Ausbaupfad erheblich ausgeweitet werden? Das wäre nach 2013 (Photovoltaik) und 2018 (Windkraftanlagen) der dritte deutliche Einbruch des Ausbaupfades durch regulatorischen Eingriff einer EEG-Novellierung.

Ab 2025 müssen auch PV-Anlagen ab 100 kWp in die Ausschreibung gehen. Gleichzeitig ist der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Stroms verboten. Hier handelt es sich um Dachflächen ab einer Größe von 500 m², wie sie zum Beispiel Kleinbetriebe wie Supermärkte, Industriehallen, Bürogebäude haben. Volleinspeisung zu dann rund 5 ct/kWh mit fallender Tendenz ist gegenüber Eigenverbrauch deutlich unwirtschaftlicher und wird so in diesem Größensegment zu deutlichen Ausbau-Einbrüchen führen.

Eine Deckelung der Photovoltaik-Anlagen macht insofern keinen Sinn, als sie dezentral und unabhängig vom Netzausbau betrieben werden. Je schneller mehr Strom aus Photovoltaikanlagen erzeugt wird, desto weniger CO2 wird zukünftig ausgestoßen.

 

  • Betrieb eines Smart Meter-Gateways bei stromerzeugungs-Anlagen ab 1 kWp.

Der Betrieb eines Smart Meter-Gateways (intelligenter Stromzähler) für die Überwachung und Fernsteuerung von Stromeinspeise-Anlagen wird mit jährlichen Kosten für den Betreiber von rund 130 Euro beziffert. Abgesehen davon, dass diese Technik bislang noch gar nicht marktzugelassen existiert, war der Betrieb ursprünglich nur für Anlagen ab 7 kWp vorgesehen. Eine PV-Anlage mit 1 kWp liefert nicht mal genug Energie, um einen Fön zu betreiben. Wo steckt hier der tiefere Sinn der Fernregulierung?

 

  • EEG-Umlage ab 20 kWp auf eigenverbrauchten Strom

Die Verpflichtung zur Entrichtung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch für PV-Anlagen ab 20 kWp und 10 MWh Eigenverbrauch hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass viel gut belegbare und für die Energiewende frei verfügbare Dachfläche nicht genutzt wurde, weil das Schreckgespenst der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch über den Sonnendächern Deutschlands geisterte. Die Europäische Union hat diese Umlage-Pflicht auf selbst erzeugten Strom in ihrer Nachhaltigkeits-Richtlinie RED II als rechtwidrig eingestuft und Deutschland ist verpflichtet, dies bis Juli 2021 in nationales Recht umzusetzen. Die anstehende EEG-Novelle wäre die perfekte Gelegenheit, dies zu tun. Leider wurde das aus unerfindlichen Gründen nicht mit aufgenommen.

 

  • Ausbauziel 2030: 65 Prozent von dann benötigten 580 TWh

Es ist unverständlich, wieso der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit nur 65 Prozent von 580 TWh anvisiert wird. Wir benötigen schnellstmöglich möglichst viel saubere Energie. Jede kWh, die heute regenerativ erzeugt wird, belastet das Klima nicht mehr und vermindert dessen Erwärmung. Auch ist die Prognose von 580 TWh bis zum Jahr 2030 vor dem Hintergrund der Verstromung von größeren Teilen des Wärme- und Mobilitätssektors sehr optimistisch geschätzt. Wir haben bereits heute einen Verbrauch von 520 TWh.

 

Fast die Hälfte der regenerativen Energieerzeugung durch gemeinhin akzeptierte Photovoltaikanlagen auf deutschen Gebäudedächern und Freiflächenanlagen wurde durch Bürgerhand realisiert und finanziert. Nach dem deutlichen Absenken der Einspeisevergütung mit der EEG-Novelle 2012 und damit einhergehend einem starken Einbruch des PV-Ausbaus erholte sich der Markt durch die Umstellung der PV-Anlagen auf Eigenenergieverbrauch mittels Stromspeicher. Nun soll in weiten Segmenten dieser Eigenverbrauch verboten werden und die Ausbauziele nach dem 52 GW-Deckel nun durch die Ausschreibungs-Volumen erneut eingegrenzt werden.

Das ist nicht vereinbar mit dem notwendigen Ausbauziel Klimaneutralität bis 2050 und schon gar nicht vereinbar mit der von der Wissenschaft geforderten Klimaneutralität bis 2035. Auf den Dächern von 16 Millionen Ein- und Zweifamilienhäusern in deutschem Privatbesitz liegt noch viel Potenzial, um die Energiewende konfliktfrei voranzutreiben. Anstatt mit einer auf inzwischen 190 Seiten aufgeblähten EEG-Novelle sollte hier dringlich über eine Entbürokratisierung für Privatanlagen und eine Befreiung oder Vereinfachung der Besteuerungspflicht nachgedacht werden.

 

Anzeige

Ein Gedanke zu „Photovoltaik fördern und nicht bremsen

  1. Kann eine Petition hierbei nicht helfen und dafür sorgen, dass sich die Politik mit dem Thema auseinander setzen und dieses dann überarbeiten muss?
    Aktuell leisten ja fast alle Aufklärungsarbeit zum EEG. Wenn eine Petition erstellt wird, die sich mit dem ganzen Thema auseinander setzt und nicht nur mit einem kleinen Teil, wie der Weiterförderung ausgeförderter Photovoltaikanlagen, welche dann über diverse Medien gestreut wird, würden sicherlich sehr viele Unterschriften zusammen kommen. Alleine schon hier auf der Website, im Magazin und bei N.E.W. kommt doch eine große Reichweite zusammen. Kombiniert mit weiteren YouTubern etc. würde diese sogar noch wachsen.
    Soweit ich weiß, MUSS sich die Regierung doch mit dem Inhalt einer Petition auseinander setzen, sobald eine gewisse Anzahl an Unterschriften zusammen gekommen ist.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.