Rückforderung der Kaufprämie von Tesla-Kunden vor dem 6. März 2018

„Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beginnt ab sofort mit der Rückabwicklung des Umweltbonus für das Model S des Automobilherstellers Tesla Germany GmbH“ ist einer heutigen Veröffentlichung auf der Internetseite des BAFA zu entnehmen. Kunden, die vor dem 6. März 2018 ein Model S erworben haben, sollen nicht von der Kaufprämie profitieren können. In den Fällen, in denen die Kaufprämie bereits ausgezahlt wurde, müsse diese zurückgefordert werden. Wie heute bekannt wurde will Tesla sowohl den Herstelleranteil als auch die vom BAFA zurückgeforderte Umweltprämie übernehmen und den betroffenen Käufern somit die volle Förderung über 4.000 Euro ermöglichen.

Während Produkte anderer Hersteller, beispielsweise von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeugen (Plug-In Hybride), nicht betroffen sind, wenn ihre Basisausstattung unter 60.000 Euro kostet und sie die Sonderausstattungen getrennt ausweisen, gilt das nicht für die vor oben stehendem Datum erworbenen Tesla Model S.

Die Bild-Zeitung hatte im November 2017 „DER TESLA-SKANDAL Betrugsverdacht bei E-Auto-Prämie“ getitelt. Daraufhin hatte sich das Bundesamt zu Handlungen gemüßigt gesehen. Das Tesla Model S wurde dann auch am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen.
Und wie sieht es bei den anderen Herstellern aus? Die Förderkriterien erfüllten und erfüllt nach Interpretation der Bundesbehörde zum Beispiel ein BMW 530e. Der Plug-In Hybride ist derzeit zum Grundpreis von 56.000,00 € zu erwerben. Mit ein paar Änderungen an der Lackfarbe und Innenausstattung ist das Fahrzeug schnell bei über 11.000 € zusätzlichen Kosten.
Doch weder BMW noch Mercedes-Benz hatte das BAFA von der Liste genommen und sich lediglich gegenüber dem US-amerikanischen E-Fahrzeug-Hersteller überaus konsequent gezeigt.

Das BAFA habe in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Tesla versucht, „eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden herbeizuführen.“ Das sei „leider nicht gelungen“. Nun sei man „…aufgrund der Vorgaben des Verwaltungsrechts und des Haushaltsrechts somit jetzt gezwungen, die Rückabwicklung durchzuführen“, heißt es in der BAFA-Erklärung weiter.

Im Verlauf der Gespräche habe das BAFA „Tesla die Möglichkeit eingeräumt, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln. Von diesem Angebot hat der Hersteller keinen Gebrauch gemacht.“ In der Folge müsse „die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen.“

Vom angekündigten Prozedere sind alle Kunden betroffen, die vor dem 6. März 2018 das Model S erworben haben. Darunter seien rund 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt wurde und „rund 250 Verfahren, die zunächst aufgrund des unklaren Sachverhalts in der Bearbeitung zurückgestellt wurden und nun abgelehnt werden müssen.“

In der Verlautbarung heißt es abschließend: „Die Rückabwicklung erfolgt gegenüber den Antragstellern. Die Betroffenen werden in den nächsten Wochen vom BAFA angeschrieben. Für Rückfragen können sich die Betroffenen an die BAFA-Hotline unter der Telefonnummer 06196/908-1009 wenden.“

Analog zu den unbescholtenen anderen Herstellern ist der Erwerb eines Tesla Model S ab dem 6. März 2018 dann wieder in Deutschland staatlich bezuschussungsfähig. Denn mit diesem Datum hat das BAFA das Model S wieder auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge aufgenommen. Tesla-Kunden, die das Modell zu diesem Datum oder später erworben haben, können über die Internetseite des BAFA unter www.bafa.de den Umweltbonus beantragen.

Die Verlautbarung findet sich unter folgendem Link:
http://www.bafa.de/…/Pressemit…/DE/Energie/2018_13_emob.html

Autor: Timo Schadt

 

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