Irre Ladestellen-Beschilderung:

Gut gemeint, schlecht gemacht!

Auf diesem Ladepark sind keine Autos zu sehen, die laden. Das dürfen sie laut Beschilderung auch gar nicht. Wie bitte?

Auf dem Bild sehen wir den schönen e-on-Ladepark in Geiselwind mit einer vorbildlichen Überdachung. Wir sehnen uns nach solchen Ladeparks, die auch bei Regen optimalen Schutz bieten. Dieser Ladepark hat aber tatsächlich eine falsche Beschilderung. Hier dürfen E-Autos stehen. Aber sobald sie laden, dürfen sie nicht mehr hier stehen. Laut dieser Beschilderung eben!
Wir sehen, dass Verkehrsschilder ihr Ziel verfehlen können. Wir sehen auch, dass sogar die Betreiber der Ladesäulen arge Probleme haben, ihren Ladepark richtig zu beschildern. Für Verkehrsschilder gibt es gültige Vorgaben zur korrekten Beschilderung. Denn mit nur einem Pictogramm soll eine meist umfangreiche, gewünschte Information einer großen Zielgruppe, egal welcher Nationalität, eindeutig übermittelt werden.
Damit dies nicht zweideutig ankommt, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Dies wird zukünftig immer wichtiger, weil auch in Zukunft autonom fahrende Autos mit Schildererkennung keine zweideutigen Beschilderungen richtig bewerten können. Das könnte nämlich fatal enden!

Die richtige Zielgruppe erreichen

Damit nur die ‚richtigen Autos‘ vor Ladesäulen stehen, die auch wirklich gerade Strom nachladen müssen, ist eine klar gekennzeichnete Beschilderung extrem wichtig. Denn reine Verbrennerautos müssen über die Beschilderung klar ausgegrenzt werden, damit sie nicht E-Autos beim Laden behindern.
Das scheint gar nicht so einfach zu sein. Geschätzt auf jedem zweiten Grundstück mit meist halböffentlicher Ladeinfrastruktur ist die Beschilderung falsch.
Einschränkungen oder Ausnahmen stehen immer darunter

Wenn ein Schild nicht immer vollständig für den eigentlichen Zweck geeignet ist, wird es immer mit dem direkt darunter liegenden Schild angepasst. Dass heißt, dass die einschränkende Wirkung zum oberen Schild mit einem meist kleineren Zusatzschild direkt darunter gekennzeichnet wird.

 

A
Dieses Schild steht auch in Geiselwind, in Lohne, in Lippetal, in Heiligenhafen usw. und ist falsch! Es ergibt auch keinen Sinn: Hier dürften alle Autos, sogar auch Verbrenner, mit Ausnahme von E-Autos parken, wenn sie laden möchten. Das Zeichen mit den stilisierten schwarzen und blauen Ladesäulen ist das Zeichen 365-65 und dient eigentlich nur als Hinweisschild für Ladesäulen in der Nähe. Es ist weder ein Ge- noch ein Verbotsschild für die Kennzeichnung von Ladestellplätzen. Zum falsch aufgestellten Zeichen 365-65 ist auch die Verwendung des Zusatzzeichens falsch, denn dieses Schild enthält zudem die Einschränkung „während des Ladevorgangs“ das Wort „frei“. Frei bedeutet im Falle von Verkehrszeichen „ausgenommen“ – daher wird die benannte Fahrzeug- bzw. Verkehrsart von einer bestimmten Regelung „befreit“. Dessen Bedeutung wird klarer, wenn man „frei“ mit „ausgenommen“ gleichsetzt. Elektrofahrzeuge, die laden, dürften also gerade hier nicht stehen.
Würde man auf den jeweiligen Schildern das „frei“ durch „außer“ bzw. „ausgenommen“ ersetzen, so wie es z.B. in Österreich der Fall ist, wäre die Bedeutung eindeutiger – insbesondere für Planung, Anordnung und Ausführung. Das häufigste Frei-Zusatzzeichen ist das mit ‚Anlieger frei‘, das allen verständlich ist.

B
Hier erfolgt die Beschränkung der Parkerlaubnis auf elektrisch betriebene Fahrzeuge. Das Verkehrszeichen 314 „Parken“ ist ein quadratisches Verkehrsschild mit blauem Grund und einem großen weißen „P“ als Symbol für Parken. E-Fahrzeuge (mit einem E im Kennzeichen nach dem EmoG, dem Elektromobilitätsgesetz) dürfen hier rund um die Uhr parken, aber auch gerne laden. Mit diesem Sinnbild ‚Auto mit Stecker‘ wird aber auf eine Ladepflicht explizit verzichtet. Hier dürfen dann E-Autos sogar neben der Ladesäule stehen, ohne zu laden. Die Parkscheibenpflicht gilt von 8-18 Uhr. Außerhalb dieser Zeit brauchen elektrisch betriebene Fahrzeuge keine Parkscheibe.

C
Dieses Schild ist falsch und verfehlt damit die eigentliche Wirkung. Hier ist das Gebotsschild für das Parken (314) von Fahrzeugen dargestellt. Mit dem Zusatzzeichen, dass ‚Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei‘ sind, werden damit keine ladenden Fahrzeuge geduldet. Alle Verbrennerautos oder nur parkende E-Autos, die nicht laden, wären hier aber willkommen. Was für ein Irrsinn!

D
Dieses Schild ist richtig und enthält die Informationen, die bei jeder Ladesäule gebraucht wird. Hier erfolgt die Beschränkung der Parkerlaubnis sogar auf alle elektrisch betriebene Fahrzeuge, auch dann, wenn sie kein E im PKW-Kennzeichen haben. Tatsächlich gibt es keine Pflicht, dass ein E-Auto dieses E im Kennzeichen haben muss. Es ist aber vielerorts vorteilhaft. So werden oft ein kostenloses Parken und andere Vorteile gewährt. Auch vermeidet man oft ein Busgeld bei E-Ladeplätzen. Einzige Bedingung ist, dass aus Platzgründen Wunschkennzeichen maximal sieben Buchstaben und Zahlen haben dürfen.

E
Bei diesem Halteverbotsschild haben wir eine sogenannte Negativbeschilderung, die im Gegensatz zum freundlichen und einladenden Parkplatzschild eine abschreckende Wirkung in sich birgt. Verbotsschilder, also auch Schilder für Halteverbote, haben streng definierte Geltungsbereiche für den öffentlichen Straßenverkehr. Das trifft auf Parkplätze mit Ladesäulen in der Regel nicht zu. Deshalb darf man auf eigenen Grundstücken diese Schilder nicht verwenden. Das Zusatzzeichen ist aber hier korrekt.

F
Das Zeichen 365-65 dient allein dem Auffinden bzw. dem Hinweis auf eine Ladestation. Hierzu kann es z.B. als Vorankündigung mit entsprechender Entfernungs- und Richtungsangabe eingesetzt werden. Dieses Schild hat aber, wie eingangs beschrieben, weder einen Gebots- noch einen Verbotscharakter und eignet sich daher nicht für die Beschilderung

 

Kuriose Verkehrszeichen, die ihr Ziel verfehlen:

Dieses absolute Halteverbotsschild ist an einer Feuerwehrausfahrt aufgestellt. Auf dem Zusatzschild steht: ‚nur für Einsatzkräfte der Feuerwehr’. Nach dieser Beschilderung darf hier jeder parken, außer die Feuerwehr selbst. Die darf hier laut Zusatzbeschilderung nicht mal stehen bleiben.

 

An der Einfahrt dieser Privatstraße steht dieses Schild. Es zeigt das Schild Durchfahrtverbot. Ein Zusatzschild darunter zeigt immer die Einschränkung zum oberen Schild. In diesem Fall bezieht sich das Durchfahrtverbot nur für die Notfahrzeuge. Also darf hier jeder durchfahren, nur die Notfahrzeuge nicht. Das war komplett anders gedacht – aber schlecht gemacht.
Dieser Artikel kann vielleicht zu ein wenig mehr Klarheit bei der korrekten Beschilderung im ruhenden Verkehr beitragen.
Deutungsprobleme gibt es sogar noch bei korrekter Beschilderung. Oft wird die zeitliche Eingrenzung zur Parkscheibenpflicht mit der Bevorzugung von E-Autos gleichgesetzt.
Verbrennerfahrer:innen sehen hier nicht selten eine Berechtigung, doch an Ladesäulen parken zu dürfen.
Diese Kreativität an Deutungsmöglichkeiten soll ebenfalls mit diesem Beitrag ein wenig beseitigt werden.

Zum Autor: DR. AXEL SCHEFFER ist Zahnarzt, Familienvater von zwei Kindern mit viel Verantwortung für die kommenden Generationen..
Seit 2018 ist er elektrisch unterwegs mit einem Tesla Model S.
Er betreibt einen kleinen AC-Ladepark mit 6 Ladepunkten in Meerbusch und fährt seit 6 Jahren elektrisch. Nachhaltigkeit ist ihm sehr wichtig und treibt ihn aktiv voran. Auch als Tesla-Markenbotschafter ist er gerne unterwegs.


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Aus dem Inhalt der 24. Ausgabe:

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  • Ungebremste Euphorie für Tesla – Verrückte Fanboys?
  • Gut gemeint, schlecht gemacht! – Irre Ladestellen-Beschilderung
  • Summen statt Brummen – Wartet die E-LKW-Zukunft um die Ecke?
  • Halbtoter See mitten in Europa – Wenn Wasser nichts kostet, greifen alle zu
  • VW in der Krise – Deutsche Automobil-Industrie am Scheideweg
  • Energiewende auf einem Bierdeckel
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  • Die Herausgeber: Tesla Owners Club Helvetia
  • Die Herausgeber: Tesla Fahrer und Freunde e.V.
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