KBA-Marktüberwachung 2025: Auffälligkeiten bei Notbremsassistenten, Millionen Rückrufe und illegales Zubehör

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat 2025 insgesamt 160 Produktprüfungen durchgeführt. Dabei standen vor allem Fahrzeugsicherheit, Emissionen und Assistenzsysteme im Fokus. Besonders interessant: Bei drei von 14 untersuchten Fahrzeugen zeigten die automatischen Notbremsassistenten Auffälligkeiten. Gleichzeitig wurden in Deutschland rund 1,78 Millionen Fahrzeuge zurückgerufen und mehr als 1,3 Millionen unzulässige Onlineangebote entfernt.

Die Ergebnisse zeigen, dass moderne Assistenzsysteme zwar erhebliche Fortschritte machen, in einzelnen Situationen aber weiterhin vermeidbare Fehler auftreten. Gleichzeitig bleibt nicht genehmigtes Zubehör aus dem Onlinehandel ein großes Problem.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das KBA führte 2025 insgesamt 160 Produktprüfungen durch.
  • 131 Prüfungen waren zum Zeitpunkt der Auswertung abgeschlossen.
  • In 19 Fällen gab es Beanstandungen, von denen sich 13 noch im Anhörungsverfahren befanden.
  • Bei drei von 14 getesteten Fahrzeugen fielen Probleme mit dem automatischen Notbremsassistenten auf.
  • Rund 1,78 Millionen Fahrzeuge wurden in Deutschland zurückgerufen.
  • Bei etwa 74.000 Fahrzeugen leitete das KBA eine mögliche Außerbetriebsetzung ein.
  • Seit 2014 waren in Deutschland mehr als 5,8 Millionen Fahrzeuge von Takata-Airbag-Rückrufen betroffen.
  • Mehr als 1,3 Millionen unzulässige Onlineangebote wurden entfernt.
  • 235 Bußgeldverfahren wurden gegen Hersteller und Händler eingeleitet.
  • Euro 7 bringt erstmals Grenzwerte für Brems- und Reifenabrieb.

160 Produktprüfungen – Sicherheit steht im Mittelpunkt

Von den 160 im Jahr 2025 durchgeführten Produktprüfungen entfielen 58 Prozent auf die Fahrzeugsicherheit. Weitere 35 Prozent betrafen Emissionen, vier Prozent die Lichttechnik und drei Prozent die Analyse von Software.

Bei den untersuchten Produkten handelte es sich zu jeweils 39 Prozent um vollständige Fahrzeuge und Fahrzeugsysteme. Fahrzeugteile machten 17 Prozent aus, reine Softwareprodukte fünf Prozent.

Insgesamt registrierte das KBA 19 Beanstandungen. Diese Zahl darf allerdings nicht mit 19 endgültig nachgewiesenen Verstößen gleichgesetzt werden: In 13 Fällen lief zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch das Anhörungsverfahren. Erst danach steht fest, ob tatsächlich eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben vorliegt und welche Maßnahmen notwendig sind.

Notbremsassistenten: Auffälligkeiten bei drei von 14 Fahrzeugen

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Untersuchung automatischer Notbremsassistenten. Das KBA nahm entsprechende Prüfungen 2025 in sein reguläres Testprogramm auf und untersuchte insgesamt 14 Fahrzeuge nach den Vorgaben der UN-Regelung Nr. 152.

Bei den Tests mit einem stehenden Fahrzeug als Hindernis hielten formal alle geprüften Modelle die vorgeschriebenen Grenzwerte für die Kollisionsgeschwindigkeit ein. Bei zwei Fahrzeugen beendete das System die Notbremsung jedoch vorzeitig. Dadurch kam es zur Kollision mit dem Testziel, obwohl der Zusammenstoß nach Einschätzung des KBA durch eine fortgesetzte Bremsung vermeidbar gewesen wäre.

Die vorgeschriebene maximale Kollisionsgeschwindigkeit wurde zwar nicht überschritten, das KBA bewertete das Verhalten dennoch als nicht vorschriftskonform und forderte die verantwortlichen Genehmigungsinhaber zu Abhilfemaßnahmen auf.

Bei einem bewegten Fahrzeug als Ziel bestanden alle untersuchten Modelle die Prüfung ohne Auffälligkeiten. Auch die zehn Tests mit querenden Fußgängern verliefen erfolgreich.

Anders sah es bei einem von zwei untersuchten Fahrradfahrer-Szenarien aus: Ein Fahrzeug erkannte den von rechts kommenden Radfahrer, reagierte jedoch nicht ordnungsgemäß auf dasselbe Ziel aus der Gegenrichtung. Auch in diesem Fall wurde der Hersteller angehört.

Damit gab es in der KBA-Stichprobe bei drei von 14 Fahrzeugen Auffälligkeiten. Das entspricht rund 21 Prozent. Aufgrund der geringen Zahl geprüfter Modelle lässt sich daraus allerdings keine allgemeine Fehlerquote für sämtliche Notbremsassistenten auf dem Markt ableiten.

Das KBA will seine Tests künftig stärker an realen Verkehrssituationen ausrichten. Geschwindigkeiten, Ausgangsbedingungen und Bewegungsabläufe sollen stärker variiert werden. So möchte die Behörde verhindern, dass Systeme zwar fest definierte Zulassungsprüfungen bestehen, außerhalb dieser bekannten Szenarien aber Schwächen zeigen.

„Hands-off“ bedeutet noch lange nicht autonomes Fahren

Der Bericht beschäftigt sich auch mit sogenannten Hands-off-Eyes-on-Systemen. Dabei darf der Fahrer unter bestimmten Bedingungen die Hände vom Lenkrad nehmen. Die Straße und das Verkehrsgeschehen müssen jedoch weiterhin ständig beobachtet werden.

Eine Innenraumkamera beziehungsweise ein Fahrerüberwachungssystem kontrolliert unter anderem Blickrichtung, Augenbewegungen und Kopfhaltung. Erkennt das System eine Ablenkung, wird der Fahrer gewarnt.

Rechtlich und technisch handelt es sich weiterhin um assistiertes Fahren der Stufe Level 2. Der Mensch bleibt jederzeit verantwortlich und muss unmittelbar eingreifen können. Begriffe wie „Level 2 Plus“ ändern daran nichts und sind keine eigenständige offizielle Automatisierungsstufe.

Der entscheidende Unterschied zu Level 3 besteht darin, dass sich der Fahrer bei einem zugelassenen Level-3-System innerhalb des vorgesehenen Einsatzbereichs vorübergehend vom Verkehrsgeschehen abwenden darf. Bei Level 2 ist das ausdrücklich nicht erlaubt.

Ersatzbremsbeläge: Ein Produktpaar fällt beim Hitzetest durch

Neben kompletten Fahrzeugen untersuchte das KBA auch Ersatzbremsbeläge von elf Herstellern. Insgesamt wurden 22 Einheiten beziehungsweise elf Belagpaare für Vorder- und Hinterachsen praktisch getestet.

Als Testfahrzeug diente ein Peugeot 208 des Modelljahres 2019. Zwanzig der 22 geprüften Bremsbeläge erreichten die vorgeschriebenen Verzögerungswerte.

Ein Belagpaar eines Herstellers bestand zwar die normale Bremsprüfung, erfüllte aber nicht die Anforderungen bei erhitzter Bremse. Das dazugehörige Verfahren war bei Veröffentlichung des Berichts noch nicht abgeschlossen.

Zusätzlich stellte das KBA 15 formale Abweichungen bei Verpackungen und Kennzeichnungen fest. In acht Fällen hatten Aufkleber von Händlern vorgeschriebene Produktinformationen verdeckt. Bei weiteren Produkten fehlten unter anderem korrekte Typbezeichnungen oder Angaben dazu, an welcher Fahrzeugachse die Teile eingebaut werden dürfen.

Moderne Lichtsysteme und illegale LED-Nachrüstungen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf moderner Fahrzeugbeleuchtung. Adaptive Lichtsysteme, Matrix-LED-Scheinwerfer, automatische Fernlichtfunktionen und intelligente Lichtverteilungen sollen die Sicht verbessern, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

Das KBA untersucht deshalb nicht nur die statische Lichtverteilung, sondern auch das dynamische Verhalten. Geprüft wird beispielsweise, ob entgegenkommende Fahrzeuge, Fußgänger und Fahrradfahrer zuverlässig erkannt und korrekt ausgeblendet beziehungsweise ausgeleuchtet werden.

Gleichzeitig warnt die Behörde vor nicht genehmigten LED-Nachrüstlampen. Solche Produkte können andere Verkehrsteilnehmer blenden, die eigene Fahrbahnausleuchtung verschlechtern oder Fehlermeldungen in der Fahrzeugelektronik verursachen.

Eine Nachrüst-LED ist nicht automatisch für jedes Fahrzeug legal. Entscheidend ist, ob das Produkt für das konkrete Fahrzeugmodell und den jeweiligen Scheinwerfer genehmigt wurde.

Rund 1,78 Millionen Fahrzeuge zurückgerufen

Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 1,78 Millionen Fahrzeuge zurückgerufen. Im Vorjahr waren es noch etwa 2,84 Millionen. Das entspricht einem Rückgang von rund 37 Prozent.

Die niedrigere Zahl ist allerdings kein eindeutiger Beleg für eine generell gestiegene Fahrzeugqualität. Rückrufstatistiken können stark durch einzelne große Aktionen beeinflusst werden und schwanken deshalb von Jahr zu Jahr.

Bei ungefähr 74.000 Fahrzeugen leitete das KBA Maßnahmen zur Außerbetriebsetzung ein. Das waren rund 52 Prozent weniger als 2024, als etwa 155.000 Fälle registriert wurden.

Reagiert ein Halter trotz mehrerer Aufforderungen nicht auf einen sicherheitsrelevanten Rückruf, informiert das KBA die örtliche Zulassungsbehörde. Diese kann den Betrieb des Fahrzeugs untersagen. Wer an einer Rückrufaktion teilnimmt, sollte sich die Durchführung von der Werkstatt schriftlich bestätigen lassen.

Takata-Airbags bleiben ein Langzeitproblem

Besonders umfangreich sind weiterhin die Rückrufe bestimmter Takata-Airbags. Seit 2014 wurden in Deutschland mehr als 5,8 Millionen Pkw und Nutzfahrzeuge verschiedener Hersteller zurückgerufen – durchschnittlich rund 480.000 Fahrzeuge pro Jahr.

Bei den betroffenen Airbags kann sich der auf Ammoniumnitrat basierende Treibstoff durch Feuchtigkeit und starke Temperaturwechsel verändern. Im Auslösefall besteht die Gefahr, dass der Gasgenerator zerbricht und Metallteile in den Innenraum geschleudert werden. Die Folgen können schwere oder tödliche Verletzungen sein.

Nach einem tödlichen Unfall mit einem älteren Citroën C3 in Frankreich im Juni 2025 überprüfte das KBA die bisherigen Zeitpläne erneut. Die Behörde stellte ein ernstes Risiko fest und verlangte von den Herstellern eine Beschleunigung der noch offenen Rückrufaktionen.

Besonders alte Fahrzeuge sowie aus feuchtwarmen Regionen importierte Autos sollen vorrangig bearbeitet werden. Aufgrund der großen Zahl betroffener Fahrzeuge und der begrenzten globalen Ersatzteilversorgung wird der vollständige Austausch allerdings noch Zeit benötigen.

Mehr als 1,3 Millionen Onlineangebote entfernt

Die Kontrolle des Onlinehandels nimmt inzwischen einen erheblichen Teil der Marktüberwachung ein. 2025 wurden in Zusammenarbeit mit Verkaufsplattformen und mithilfe algorithmischer Suchverfahren mehr als 1,3 Millionen Angebote für illegale oder nicht genehmigte Produkte entfernt.

Häufig betroffen waren LED-Leuchtmittel, Warnleuchten, Fahrradbeleuchtung und dynamische Blinker für Außenspiegel. Auch nicht genehmigte Schalldämpfer, aufblasbare Kindersitzerhöhungen und Trenngitter für den Fahrzeuginnenraum wurden beanstandet.

Insgesamt führte das KBA 235 Bußgeldverfahren gegen Hersteller und Händler. Hinzu kamen 619 Importkontrollen von Waren aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Die hohe Zahl gelöschter Angebote zeigt, wie leicht sicherheitsrelevantes und unzulässiges Zubehör weiterhin über Onlineplattformen erhältlich ist. Käufer sollten deshalb auf Genehmigungszeichen, den vorgesehenen Verwendungsbereich und eine fahrzeugspezifische Freigabe achten.

Euro 7 erfasst erstmals Bremsen und Reifen

Mit der Abgasnorm Euro 7 erweitert sich das Aufgabengebiet der Marktüberwachung. Erstmals werden nicht nur Emissionen aus dem Auspuff betrachtet, sondern auch der Abrieb von Bremsen und Reifen.

Neue Fahrzeugtypen müssen die Euro-7-Anforderungen ab dem 29. November 2026 erfüllen. Für alle neu zugelassenen Pkw gelten sie ab dem 29. November 2027.

Für das KBA bedeutet das den Aufbau neuer Prüfverfahren und Testeinrichtungen. Anders als klassische Abgasemissionen entstehen Brems- und Reifenpartikel unabhängig von der Antriebsart. Die neuen Regeln betreffen deshalb auch Elektroautos.

Künstliche Intelligenz im Auto bleibt reguliert

Auch der europäische AI Act spielt für zukünftige Fahrzeuge eine Rolle. Sicherheitsrelevante KI-Systeme im Fahrzeug sollen jedoch überwiegend über die bestehenden Vorschriften zur Typgenehmigung und Marktüberwachung reguliert werden. Damit sollen parallele und möglicherweise widersprüchliche Kontrollstrukturen vermieden werden.

Das bedeutet nicht, dass Fahrzeug-KI von der europäischen Regulierung ausgenommen wäre. Die Anforderungen sollen vielmehr in die branchenspezifischen Fahrzeugvorschriften integriert werden.

KI-Funktionen ohne direkten Einfluss auf die Fahrzeugsicherheit, beispielsweise bestimmte Anwendungen im Infotainment, könnten dagegen unmittelbar unter den AI Act fallen. Die umfangreichen Vorschriften für Hochrisiko-KI werden schrittweise bis August 2027 wirksam.

Was Fahrzeughalter jetzt beachten sollten

Fahrzeughalter können in der Rückrufdatenbank des KBA prüfen, ob ihr Modell von einer sicherheitsrelevanten Aktion betroffen ist. Rückrufschreiben sollten nicht ignoriert und Werkstatttermine möglichst zeitnah vereinbart werden.

Wer einen möglichen Serienfehler entdeckt, von dem eine Gefahr ausgehen könnte, kann diesen über den Online-Mangelmelder des KBA melden. Neben Fahrzeug- und Kontaktdaten lassen sich dort auch Fotos und Dokumente hochladen.

Bei Zubehör und Ersatzteilen sollte vor dem Kauf geprüft werden, ob eine gültige Genehmigung vorliegt und diese tatsächlich für das eigene Fahrzeug gilt. Ein aufgedrucktes Prüfzeichen allein reicht nicht in jedem Fall aus.

Fazit

Der Marktüberwachungsbericht 2025 zeigt, wie breit die Herausforderungen inzwischen geworden sind. Neben klassischen Bauteilen wie Bremsen, Airbags und Scheinwerfern rücken Software, Fahrerüberwachung und automatisierte Assistenzsysteme immer stärker in den Mittelpunkt.

Besonders die Tests der Notbremsassistenten verdeutlichen, dass das Bestehen formaler Grenzwerte nicht zwangsläufig ein fehlerfreies Verhalten in jeder Situation garantiert. Die geplante stärkere Ausrichtung auf variable und realitätsnahe Tests ist deshalb ein wichtiger Schritt.

Gleichzeitig bleibt der Onlinehandel mit unzulässigem Zubehör ein erhebliches Sicherheitsproblem. Für Verbraucher gilt: Rückrufe ernst nehmen, Genehmigungen kontrollieren und mögliche Serienfehler an das KBA melden.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Marktüberwachungsbericht 2025, Stand 21. April 2026.


Und das sind die Themen der 30. Ausgabe:

  • Neues aus der Tesla Welt
  • Die Revolution der Patentstrategie bei Tesla
  • Grünere Energienetze dank Einsatz von KI
  • Die Herausgeber: Elektrische von Paris nach Dakar und zurück
  • Neues zur elektrischen COMMUNITY 2026
  • Strombock: Höhere Benzinpreise, der perfekte Moment für den Umstieg !
  • Unser Manifest und Petition für eine zukunftsorientierte Transformation Deutschlands
  • Reisebericht: Mit Model X & Grok durch Schottland 
  • Die Herausgeber: Tesla Fahrer & Freunde e.V.
  • Besuch im Geothermiekraftwerk
  • Powerwall 3P: Erstmals dreiphasiger Heimspeicher von Tesla
  • Fanboy: Terafab

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