Im Jahr 2025 haben die 1.794 stationären Industrie- und Energieanlagen in Deutschland im Europäischen Emissionshandel 1 (EU-ETS 1) etwa 264 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente ausgestoßen. Das sind rund 3,2 Prozent weniger als im Vorjahr. 2024 lag der Rückgang der Emissionen stationärer Anlagen noch bei 5,5 Prozent. Die Emissionen im Luftverkehr sanken 2025 um 2,2 Prozent auf rund 8,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (nach einer Zunahme von 16 Prozent im Vorjahr). Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA).

Der EU-ETS 1 umfasst stationäre Anlagen des Energie- und Industriesektors sowie den innereuropäischen Luft- und Seeverkehr. Maßgeblich geprägt wird die Emissionssituation durch die stationären Anlagen. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen Industrie und Energiewirtschaft. Die Emissionen der erfassten Industrieanlagen lagen 2025 5,5 Prozent unter dem Vorjahreswert. Dieser Rückgang ist wesentlich auf die weiterhin schwache wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Der Emissionsrückgang bei den Energieanlagen lag hingegen nur noch bei rund zwei Prozent und hat sich damit deutlich abgeschwächt (9,5 Prozent im Vorjahr). Auf europäischer Ebene zeigt sich ein ähnliches Bild: Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen der stationären Anlagen im EU-ETS 1 um rund zwei Prozent (6,5 Prozent im Vorjahr). Die Emissionen des Luftverkehrs stiegen um rund ein Prozent.
UBA-Präsident Dirk Messner: „Der Emissionshandel hat sich seit seiner Einführung 2005 Schritt für Schritt zum zentralen Klimaschutzinstrument in Deutschland und Europa entwickelt. Die erfassten Emissionen haben sich in den letzten 20 Jahren ungefähr halbiert. Die Entwicklung auf dem Weg zur Klimaneutralität hat sich jedoch verlangsamt, wie die zuletzt geringeren Emissionsrückgänge zeigen. Insbesondere wird deutlich, dass die Fortschritte beim Klimaschutz in der Industrie in den vergangenen Jahren zu großen Teilen auf die schwache Wirtschaftsleistung zurückzuführen sind – nicht auf eine Umstellung auf emissionsarme Produktion. Dies muss bei der im Sommer startenden Reform des Emissionshandels Berücksichtigung finden. Eingebettet in einen starken Instrumenten-Mix kann sich der Emissionshandel zum Taktgeber einer Modernisierungsagenda für den europäischen und deutschen Industriestandort entwickeln.”
Christoph Kühleis, kommissarischer Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle” im UBA ergänzt: „Die zielgerichtete Verwendung der Versteigerungserlöse aus dem Emissionshandel ist ein Schlüsselelement auf dem Weg zur Klimaneutralität. Für die Transformation der Industrie sind insbesondere die Elektrifizierung industrieller Prozesse, der Einsatz von grünem Wasserstoff und CO₂-arme Produktionsverfahren, wie zum Beispiel Direktreduktion in der Stahlindustrie, von entscheidender Bedeutung. Der Hochlauf dieser Technologien und der Aufbau der dazugehörigen Infrastruktur geht noch nicht schnell genug voran. Hier kann und sollte der Emissionshandel künftig stärkere Akzente setzen.”
Emissionen der Energieversorgung
Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken im Berichtsjahr 2025 um rund zwei Prozent auf etwa 167 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Damit wurde zwar der niedrigste Stand seit Beginn des EU-ETS 1 im Jahr 2005 erreicht, der Emissionsrückgang gegenüber dem Vorjahr hat sich aber deutlich abgeschwächt. Hauptursachen für die Entwicklung im zurückliegenden Jahr sind die spürbar gestiegene Stromproduktion der Photovoltaik-Anlagen und die rückläufige Stromerzeugung aus Braunkohlekraftwerken. Gleichzeitig dämpften höhere Emissionen der Steinkohle- und Erdgaskraftwerke, eine rückläufige Wasserkraft- und Windstromproduktion sowie ein rückläufiger negativer Stromaustauschsaldo (Nettoimporte sind gesunken) den Effekt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch lag in Deutschland 2025 bei rund 55 Prozent und ist damit gegenüber dem Vorjahr nur minimal gestiegen.
Emissionen der Industrie
Die Emissionen der im EU-ETS 1 erfassten energieintensiven Industrieanlagen sanken um rund fünf Prozent auf etwa 97 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Besonders deutlich waren die Rückgänge in der Eisen- und Stahlindustrie, bei Industrie- und Baukalk sowie in der Papier- und Zellstoffindustrie. Geprägt ist diese Entwicklung vor allem durch Produktionsrückgänge. Die Emissionen der 92 Industrieanlagen, die infolge der Novellierung der europäischen Emissionshandelsrichtlinie (Richtlinie 2003/87/EG) seit dem 1. Januar 2024 emissionshandelspflichtig sind, beliefen sich auf rund 370.000 Tonnen CO2-Äquivalente und sind in den Gesamtemissionen der stationären Anlagen enthalten. Da es sich überwiegend um Anlagen mit keinen oder nur geringen Emissionen handelt, beeinflussen sie die Gesamtentwicklung jedoch nur in geringem Maße.
Emissionen im Luftverkehr
Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber sanken 2025 um rund zwei Prozent auf rund 8,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Der 2021 einsetzende Wachstumstrend ist damit zunächst beendet und die Emissionen verharren auf dem Vor-Pandemie-Niveau von 2019. Der Luftverkehr ist bereits seit 2012 in den EU-ETS 1 integriert.
Emissionen im Seeverkehr
Angesichts des noch anlaufenden Vollzugs im Seeverkehr, welcher erst seit 2024 Teil des EU-ETS 1 ist, bleibt die Datenlage weiterhin eingeschränkt. Schifffahrtsunternehmen reichen ihre Emissionsberichte vielfach erst kurz vor Ablauf der gesetzlichen Berichtspflichten ein, was die Auswertung verzögert. Vor diesem Hintergrund liegen für das Jahr 2025 aktuell noch keine belastbaren Angaben zu den Emissionen der von Deutschland verwalteten Schiffe und Schifffahrtsunternehmen vor. Im Jahr 2024 haben rund 640 Schifffahrtsunternehmen unter der Verwaltung von Deutschland rund elf Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Rahmen des EU-ETS 1 berichtet.
Emissionshandel und Gesamtemissionen
Die deutschen Gesamtemissionen aller Sektoren für das Jahr 2025 blieben im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Nach vorläufigen Angaben des UBA belaufen sich die Emissionen auf 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (-0,1 Prozent gegenüber 2024). Die leichten Emissionsrückgänge im EU-ETS 1 werden dabei durch Anstiege der Emissionen im Gebäude- und Verkehrssektor revidiert.
Die nun ebenfalls finalisierte Auswertung der Emissionssituation im nationalen Emissionshandel (nEHS) 2024 zeigt eine nahezu unveränderte Emissionshöhe im Vergleich zum Vorjahr. Damit wurde das nEHS-Cap erstmals deutlich überschritten. Der nEHS umfasst alle Brennstoffe außerhalb des EU-ETS 1, insbesondere den Gebäude- und Verkehrsbereich. Zusammen regulieren nEHS und EU-ETS 1 über 85 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen.
Quelle: Pressemitteilung UBA
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