Mieterstrom und Ladeinfrastruktur

von Gregor Hinz

Vereinfachte Darstellung der Stromlieferung und der Vertragsbeziehungen. Möglich bei Inbetriebnahme der Anlage nach dem 1. Januar 2021. Diese Grafik berücksichtigt nicht die EEG-Umlage und den Überschussstrom. Dies ist auf der Seite www.bnetza.de/mieterstromzuschlag dargelegt. Grafik: © Bundesnetzagentur

Neue Chancen für Eigenstrom im Mehrfamilienhaus durch das EEG 2021

Etwa die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland lebt in Mietsgebäuden. Solar geeignete Dachflächen sind ausreichend vorhanden. Das Potential für die Solarstromnutzung in Mietshäusern ist damit riesig und ungenutzt.

Bei Mieterstromprojekten erhalten alle Mietparteien die Möglichkeit, Strom zu beziehen, der direkt vor Ort produziert wurde. Seit dem EEG 2017 kann Mieterstrom unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert werden. Bislang wurde das Potenzial von geförderten Mieterstrommodellen jedoch nur in geringem Umfang genutzt. Das EEG-2021 hat endlich für das Segment des Mieterstroms verbesserte Rahmenbedingungen gesetzt. Die Anpassungen machen die Anschaffung und den Betrieb von Solaranlagen für Vermietende deutlich attraktiver.

Ein hochinteressanter Ansatz für Besitzer von Mehrfamilienhäusern, Wohneigentümergesellschaften, die gesamte Immobilienwirtschaft, Energiegenossenschaften und Energieversorger. Endlich wurde im Gesetz selbst klargestellt, dass das so genannte Lieferkettenmodell der Auszahlung des Mieterstromzuschlags für Photovoltaikanlagen nicht entgegensteht. Beim Lieferkettenmodell fallen der Anlagenbetreiber und das Energieversorgungsunternehmen auseinander. Das ist eine gute Lösung für Hauseigentümer, die die PV-Anlage auf dem eigenen Dach selbst betreiben, aber zugleich nicht mit den Mühen der Lieferantenpflichten eines Energieversorgungsunternehmens belastet werden wollen.

Auch der anzulegende Wert des Mieterstromzuschlags wurde angepasst. Die bisherige Abhängigkeit von der regulären Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die dazu führte, dass große Mieterstromanlagen seit Mitte 2020 überhaupt keine Förderung mehr erhalten konnten, wurde abgeschafft und der Zuschlagswert gleichzeitig erhöht. Die Vergütung ist damit nur noch vom Datum der Inbetriebnahme der Anlage sowie dem Gesamt-Photovoltaik-Zubau abhängig. Dadurch soll über die gesamte Vergütungsdauer ein wirtschaftlicher Betrieb der Solaranlage sichergestellt werden.
Vermieter können jetzt zufriedener sein und den Anlagenbetrieb der PV-Anlagen rechtssicherer auf ihren Dächern in der eigenen Hand behalten – ohne dadurch den Mieterstromzuschlag zu gefährden.

Das ist eine klassische Win-Win-Situation, im Grunde sogar eine Win-Win-Win-Situation, denn die Mieter profitieren davon auch: Sie bekommen auf diese Weise klimafreundlichen und günstigen Solarstrom aus dem eigenen Umfeld. Durch eine breitere Versorgung mit kostengünstigem Mieterstrom aus dem eigenen Quartier können zukünftig auch Teile der Bevölkerung, die selbst nicht die Möglichkeit haben, eine eigene Photovoltaikanlage zu errichten, an der Energiewende teilhaben.

„Sie können zum Beispiel einfach den selbst in ihrer Anlage produzierten Solarstrom über Voltego liefern, die diesen Solarstrom dann vor Ort an die Mieter desselben Quartiers verrechnet“, so Gregor Hinz, Geschäftsführer des Stromanbieters. „Voltego wickelt mit seinen digitalen Unternehmens- und Messkonzepten alle Prozesse für Mieterstrommodelle mit eigener Software-Lösung einfach ab, um die Wertschöpfung beim Betreiber der Anlage zu belassen.“

Eigennutzung selbst erzeugter Energie

Am Idealsten ist sowieso die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom überall selbst nutzen zu können. Zum Beispiel ist PV-Strom an allen anderen Orten im deutschen Stromnetz ein optimales Konzept für mehrere Standorte, Filialisten und Unternehmen, die Ihre Standorte miteinander verbinden können. So können sie eigenproduzierten Strom selbst an allen anderen Standorten nutzen, statt von Dritten einzukaufen. Dieses Konzept ist besonders geeignet um EEG-freie Energie, zum Beispiel bei PV-Anlagen unter 30 kWp, nicht sinnlos einzuspeisen, sondern sich an einer weiteren Lieferstelle verrechnen zu lassen. Die bisher am Markt verfügbaren Lösungen für Anlagenbetreiber sind kompliziert oder mit hohen Kosten verbunden.

Voltego bietet mit der Eröffnung eines neuen Bilanzkreises die Möglichkeit des Eigenverbrauches selbst erzeugter Energie. Voraussetzung ist, dass Voltego an den Lieferstellen mit und ohne Einspeisung Lieferant ist. Durch eine echte 15-Minuten-Abrechnung mit ImSys-Zählern verrechnet der Stromanbieter die Energie an den Lieferstellen, wo der Kunde es wünscht. Gregor Hinz: „Eine ideale Lösung für alle Kunden und PV-Anlagenbetreiber, gerade auch für Besitzer von Ü-20 Anlagen.“

Informationen: mieterstrom@voltego.de/ selbstnutzung@voltego.de

Dieser Artikel ist ein Beitrag aus der Ausgabe 11 des T&Emagazin.

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Weitere Themen der Ausgabe sind:

Die Themen der Ausgabe 11 des T&Emagazin:

  • Interview mit Brandenburgs Wirtschaftsminister Steinbach zur Gigafactory Grünheide – von David Reich
  • Tesla Zwei-Faktor-Authentifizierung  – von Henning Frey
  • Smart Home-Anwendungen – von Mike Boch
  • Neue Tesla Wandladestation – von Oliver Fritsch
  • Tesla Welt – News des Quartals  – von David Reich
  • Deutschlands jüngste Tesla-Fahrerin im Interview
  • Alternativen zu Tesla auf der Langstrecke? Stimmen von Ove Kröger, Oliver Krüger und Nico Pliquett
  • Tesla Owners Club Helvetia (TOCH) 
  • Tesla Fahrer und Freunde (TFF) e.V.
  • Gleichstrom vs. Wechselstrom – von Martin Hund
  • Erste Robotaxis in Europa 2023? – von Markus Weber
  • Car Maniac E-Auto-Test – von Christopher Karatsonyi
  • Ev Events – Elektromobilitäts-Termine
  • Beschluss des Verfassungsgerichts zum Klimaschutz – von Silvia Oudhoff
  • Vom E-Auto zu Energiewende – Interview von Dennis Witthus mit Volker Quaschning und Holger Laudeley
  • Mieterstrom & Eigennutzung
  • M3T – Rückblick: Virtuelles E-Community-Treffen
  • T&Etalk – Rückblick: Tesla raus aus der Servicehölle?
  • Nächster T&Etalk: SEXY CARS Community
  • Wirtschaft – Mobilität der Zukunft – von Jörg Heynkes
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