

Wann erhalten ältere Tesla-Fahrzeuge die weiterentwickelte Fahrassistenz in Europa? Während die Diskussion häufig um nationale Freigaben und eine europaweite Genehmigung kreist, bleibt für Besitzer mit Hardware 3 eine zusätzliche Frage offen: Wird das System auch für ihre Fahrzeuge verfügbar?
Dieser Frage geht der YouTube-Kanal @teslatobi im aktuellen „Video der Woche“ nach. Grundlage ist ein Informationsfreiheitsantrag bei der niederländischen Fahrzeugbehörde RDW. TeslaTobi erläutert den daraufhin herausgegebenen Schriftwechsel zwischen Tesla und der Behörde – und kommt zu einer skeptischen Einschätzung.
Die gezeigten Nachrichten liefern Einblicke in eine frühe Abstimmung über Hardware 3. Einen Beleg dafür, dass Tesla das Vorhaben aufgegeben hat, enthalten sie allerdings nicht.
Eine Anfrage soll Klarheit für ältere Fahrzeuge schaffen

Nach eigener Darstellung stellte TeslaTobi am 14. Juli 2026 einen Antrag auf Grundlage der niederländischen Wet open overheid, kurz Woo. Dieses Gesetz ermöglicht den Zugang zu Dokumenten öffentlicher Stellen. Die RDW erläutert auf ihrer Website, dass darunter beispielsweise Unterlagen zu Typgenehmigungen fallen können. Bestimmte Informationen, etwa personenbezogene Angaben oder vertrauliche Unternehmensdaten, dürfen von der Veröffentlichung ausgenommen werden.
Tobi wollte herausfinden, welche Schritte Tesla zur Bewertung und möglichen Genehmigung von FSD Supervised auf Hardware 3 unternommen hatte. Dazu verlangte er unter anderem Anträge, Korrespondenz und interne Vermerke.
Seiner Schilderung zufolge identifizierte die RDW einen E-Mail-Verlauf. Tesla habe Einwände gegen dessen Offenlegung erhoben und sich unter anderem auf Betriebsgeheimnisse sowie wettbewerbssensible Informationen berufen. Die Behörde entschied laut dem im Video erläuterten Bescheid dennoch, das Dokument teilweise herauszugeben.
Die nachfolgend beschriebenen Inhalte beziehen sich auf diesen von TeslaTobi vorgestellten Schriftwechsel. Er ist ein Ausschnitt aus dem behördlichen Vorgang und sollte entsprechend gelesen werden.
Tesla fragte im Mai nach einem Weg für Hardware 3

Der im Video erläuterte Austausch beginnt am 8. Mai 2026. Tesla wollte demnach gemeinsam mit der RDW einen Genehmigungsweg für Fahrzeuge mit AI3 beziehungsweise Hardware 3 ausloten – vergleichbar mit dem Vorgehen für AI4.
Zunächst ging es um einen konkreteren Zwischenschritt: Unter welchen Bedingungen könnten Fahrzeuge mit der älteren Hardware auf niederländischen Straßen getestet werden?
TeslaTobi beschreibt folgenden Ablauf:
| Datum | Inhalt des im Video erläuterten Schriftwechsels |
|---|---|
| 8. Mai 2026 | Tesla erkundigt sich nach einem Genehmigungsweg für AI3 und den Voraussetzungen für Straßentests. |
| 14. Mai 2026 | Tesla erinnert an die Anfrage und bittet um eine Rückmeldung. |
| 19. Mai 2026 | Die RDW verlangt technische Klarheit und belastbare Grundlagen für ein mögliches Testprogramm. |
Damit spricht der gezeigte Austausch dafür, dass Tesla das Thema Hardware 3 gegenüber der niederländischen Behörde aufgegriffen hat. Er dokumentiert jedoch noch kein abgeschlossenes Prüfprogramm und keine Zusage für eine spätere Freischaltung.
Die RDW will wissen, was „Hardware 3 Light“ bedeutet

Besonders aufschlussreich ist die im Video wiedergegebene Antwort der Behörde. Der RDW sei noch nicht ausreichend klar, was die bezeichnete Hardware-3-Light-Lösung konkret umfasse.
Offen seien insbesondere die Unterschiede zur neueren Variante und deren Bedeutung für Sicherheit, Funktionsumfang und Einsatzbereich. Ohne diese Informationen könne die Behörde weder die Risiken noch den erforderlichen Nachweisaufwand zuverlässig bestimmen.
Für ein Testprogramm verlange die RDW demnach nachvollziehbare Sicherheitsargumente, klar definierte Einsatzbedingungen und eine entsprechend belastbare Dokumentation. Der Zusatz „Light“ ändere diese Anforderungen nicht.
Das lässt sich zunächst als Aufforderung verstehen, die geplante Lösung technisch genauer zu beschreiben. Die Antwort ist weder eine Genehmigung noch eine endgültige Ablehnung von Hardware 3.
Für Besitzer ist diese Unterscheidung wichtig: Ein grundsätzlich denkbarer Entwicklungsweg ist etwas anderes als ein bereits prüfbares, ausreichend dokumentiertes System.
Warum TeslaTobi den Austausch skeptisch bewertet
Tobis Sorge entsteht vor allem durch das, was nach der Antwort nicht mehr zu sehen ist. Nach seiner Darstellung enthielten die herausgegebenen Unterlagen keine weitere Korrespondenz zum Thema. Den Bearbeitungszeitraum seiner Anfrage verortet er bis mindestens Mitte August.
Daraus entwickelt er eine mögliche Erklärung: Tesla könnte den zusätzlichen Aufwand für die ältere Hardware zurückgestellt haben. Ein weiteres umfangreiches Genehmigungsverfahren wäre möglicherweise wenig attraktiv, wenn gleichzeitig über eine spätere Hardware-Nachrüstung nachgedacht werde.
Diese Interpretation ist nachvollziehbar als Frage an Tesla. Sie bleibt jedoch eine Interpretation.
Aus einem endenden E-Mail-Verlauf lässt sich nicht sicher ableiten, dass ein Projekt beendet wurde. Ebenso wenig ist damit nachgewiesen, dass keinerlei Entwicklung, Besprechung oder Abstimmung außerhalb dieses Schriftwechsels stattgefunden hat. Entscheidend sind der genaue Umfang des Antrags, der Suchzeitraum und die tatsächlich erfassten Unterlagen.
Tobi benennt diese Unsicherheit selbst. Er hält ausdrücklich für möglich, dass er die Bedeutung des Dokuments überschätzt oder zu falschen Schlüssen kommt.
Ein früheres Prüfverfahren legt keinen neuen Zeitplan fest

Im Video steht außerdem die Befürchtung im Raum, Hardware-3-Besitzer könnten erneut sehr lange warten müssen.
Der Hintergrund ist verständlich: Die RDW beschreibt die Prüfung der zunächst genehmigten FSD-Supervised-Variante als einen Prozess von mehr als eineinhalb Jahren. In ihrer späteren Erläuterung nennt sie unter anderem mehr als 3.000 Teststunden und über 1.000 eigene Testläufe.
Diese Angaben lassen sich aber nicht automatisch als verbindliche Mindestdauer auf ein weiteres Verfahren übertragen. Welcher Umfang erforderlich wäre, hängt von der eingereichten Lösung, den Unterschieden zum bereits bewerteten System und den verwertbaren Nachweisen ab.
Tobis Einschätzung einer möglichen zusätzlichen Wartezeit ist deshalb keine behördliche Terminangabe. Aus dem vorgestellten Austausch ergibt sich weder ein Startdatum noch ein belastbarer Veröffentlichungstermin.
Eine Ausnahmegenehmigung ersetzt keine Sicherheitsnachweise
Tesla geht in der von Tobi erläuterten Anfrage davon aus, dass erneut ein Ausnahmeverfahren erforderlich sein könnte.
Artikel 39 der europäischen Typgenehmigungsverordnung sieht einen solchen Weg für neue Techniken oder Konzepte vor, die mit bestimmten bestehenden Anforderungen nicht vereinbar sind. Dazu muss der Hersteller die Abweichungen erläutern und unter anderem nachweisen, wie mindestens ein gleichwertiges Sicherheits- und Umweltschutzniveau erreicht wird.
Der Begriff „Ausnahme“ bedeutet somit keine Befreiung von einer Sicherheitsbewertung. Ebenso wäre es zu pauschal, aus dem Verfahren abzuleiten, europäische Vorschriften ließen neuronale Netze grundsätzlich nicht zu.
Tobi erwägt außerdem, dass Tesla mit einer anderen europäischen Genehmigungsbehörde zusammenarbeiten könnte. Einen Nachweis für ein solches Hardware-3-Verfahren liefert der im Video besprochene Schriftwechsel jedoch nicht.
Fahrassistenz und autonomes Fahren bleiben verschiedene Ziele
Ein wesentlicher Teil der Debatte leidet darunter, dass unterschiedliche Entwicklungsziele unter dem Kürzel FSD zusammengefasst werden.
FSD Supervised verlangt eine fortlaufende Überwachung durch den Menschen. Tesla stellt selbst klar, dass das System den Fahrer nicht ersetzt und das Fahrzeug damit nicht autonom wird.
TeslaTobi diskutiert daneben mögliche Hardware-Nachrüstungen und die Frage, welche Rechner künftig für unüberwachtes Fahren benötigt werden könnten. Diese Überlegungen betreffen ein weitergehendes Ziel.
Die Unterscheidung lässt sich so zusammenfassen:
| Frage | Was dafür geklärt werden muss |
|---|---|
| Überwachte Fahrassistenz auf Hardware 3 | Leistungsfähigkeit, Systemgrenzen und Genehmigung der konkreten Variante |
| Unüberwachtes autonomes Fahren | Deutlich weitergehende technische und regulatorische Voraussetzungen |
| Nachrüstung eines Bestandsfahrzeugs | Verfügbare Technik, betroffene Modelle, Durchführung, Kosten und Zeitplan |
Eine Aussage über die Eignung für unüberwachtes Fahren beantwortet deshalb nicht automatisch, ob eine überwachte Assistenzlösung auf Hardware 3 möglich ist. Umgekehrt wäre deren Genehmigung kein Nachweis für autonome Fähigkeiten.
„Tesla Assisted Driving“ schafft mehr sprachliche Klarheit
Tobi begrüßt im Video die Bezeichnung „Tesla Assisted Driving“, weil sie die Rolle als Assistenzsystem deutlicher erkennen lasse.
Auf seiner niederländischen Supportseite verwendet Tesla diesen Namen inzwischen tatsächlich. Dort betont der Hersteller weiterhin, dass Fahrer den Verkehr beobachten, jederzeit eingreifen können und verantwortlich bleiben müssen.
Der neue Name kann helfen, Missverständnisse zu verringern. Er beantwortet jedoch weder die Hardwarefrage noch die Frage nach der regionalen Verfügbarkeit.
Auch die verschiedenen Märkte müssen getrennt betrachtet werden. Die RDW weist ausdrücklich darauf hin, dass sich europäische und amerikanische Softwareversionen sowie Funktionen unterscheiden. Erfahrungen aus den USA lassen sich deshalb nicht eins zu eins auf eine europäische Variante übertragen.
Was Besitzer jetzt von Tesla erfahren müssten
Für betroffene Kunden ist die entscheidende Frage weniger, ob der Schriftwechsel eine große Enthüllung darstellt. Wichtiger wäre eine klare Herstellerinformation über den weiteren Weg.
Dazu gehören vor allem:
- welche überwachten Funktionen für Hardware 3 in Europa vorgesehen sind,
- ob und wo eine entsprechende Bewertung vorbereitet wird oder bereits läuft,
- welche Fahrzeugvarianten berücksichtigt werden,
- ob eine Nachrüstung geplant ist und unter welchen Bedingungen,
- welche Zeitangaben belastbar sind.
Dass ein Paket grundsätzlich für eine Hardwaregeneration angeboten wird, bedeutet dabei nicht zwingend, dass jede enthaltene Funktion schon bereitsteht. Tesla unterscheidet beispielsweise auf seiner neuseeländischen Supportseite ausdrücklich zwischen der Verfügbarkeit des FSD-Pakets für Hardware 3 und dem noch nicht bestätigten Veröffentlichungstermin der eigentlichen FSD-Supervised-Funktion für diese Fahrzeuge. Diese marktbezogene Aussage ist allerdings keine Zusage für Europa.
Fazit zum Video der Woche
TeslaTobis Recherche macht einen bislang wenig sichtbaren Teil der Hardware-3-Debatte zugänglich. Der von ihm vorgestellte Schriftwechsel zeigt eine Anfrage Teslas und den Wunsch der RDW nach einer ausreichend beschriebenen, sicherheitstechnisch nachvollziehbaren Lösung.
Die Dokumente belegen damit erste Gespräche. Sie liefern keine Gewissheit darüber, wie weit ein entsprechendes Vorhaben heute ist oder ob Tesla es zwischenzeitlich zurückgestellt hat. Auch ein endgültiges Aus für Hardware 3 lässt sich daraus nicht ableiten.
Sehenswert ist das Video gerade wegen dieser offenen Fragen. Es lenkt den Blick auf die Bestandskunden, deren Erwartungen in der allgemeinen Diskussion über FSD-Freigaben leicht untergehen. Für sie wäre eine verbindliche Auskunft zu Funktionsumfang, Hardware und Zeitplan hilfreicher als die nächste allgemeine Ankündigung.
Hier könnt ihr das vollständige Video von TeslaTobi auf Youtube schauen:

Die Zeitschrift kann gegen Übernahme der Porto- und Versandkosten an dieser Stelle bestellt werden.
Aus dem Inhalt:
- COMMUNITY – Auf dem Laufenden bleiben
- TESLA – Neues aus der Tesla Welt
- TESLA – Eins von 250 Fahrzeugen
- TESLA – Die Model-S-Varianten in der chronologischen Übersicht
- TESLA – Vom E-Auto zum nachhaltigen Wohlstand
- Herausgeber – TFF – Aktuelle Veranstaltungen
- Herausgeber – TOS – Reisebericht Alpenpässe
- elektrische COMMUNITY – Das Programm
- ENERGIE – Zu viel Wind- & Sonnenstrom – aber nicht mehr lange
- STROMBOCK – Warum brauchen E-Autos trotzdem ein Kühlsystem
- GESELLSCHAFT – Das bessere Leben in der Zukunft
- E-MOBILITÄT – Prof. Fichtner zeigt Vorteile der Batterietechnik auf
- KLIMASCHUTZ – Der Kampf mit der Hitze
- WIRTSCHAFT – Warum ein Weg zurück meistens ein Holzweg ist
- WIRTSCHAFT – Zwei Fabriken, zwei Welten
- FANBOY – Verwaltet, geprüft, abgehängt



