
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Heizungsförderung. Der maximal berücksichtigte Investitionsbetrag für die erste Wohneinheit wurde von 30.000 auf 28.000 Euro reduziert. Das norddeutsche Unternehmen Nordwærme reagiert darauf mit einer eigenen Rabattaktion: Bis Ende August will der Fachbetrieb die Kürzung bei seinen Leistungen rechnerisch ausgleichen.
Neue Förderbedingungen verunsichern Hauseigentümer
Die kurzfristige Umstellung der KfW-Förderung hat bei vielen Immobilieneigentümern neue Unsicherheit ausgelöst. Wer den Austausch seiner alten Heizung bereits geplant, aber noch keinen Antrag gestellt hatte, muss teilweise mit einem geringeren Zuschuss rechnen.
Die Grundförderung beträgt nach Angaben der KfW weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Allerdings werden für die erste Wohneinheit nur noch Ausgaben von maximal 28.000 Euro berücksichtigt. Zuvor lag diese Grenze bei 30.000 Euro. Ab Februar 2027 soll der Betrag halbjährlich um weitere 750 Euro sinken.
Wie hoch die tatsächliche Förderung ausfällt, hängt von Einkommen, Eigentumsverhältnissen und möglichen Bonusregelungen ab. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen sind weiterhin Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Bereits erteilte Förderzusagen bleiben von den neuen Bedingungen unberührt.
Nordwærme gewährt 6,67 Prozent Rabatt
Um Kunden eine Übergangsphase zu ermöglichen, hat der auf nachträglich eingebaute Fußbodenheizungen spezialisierte Betrieb Nordwærme einen eigenen Fördertopf eingerichtet. Das Unternehmen bezeichnet die Aktion augenzwinkernd als „Nordwærme-Sondervermögen“.
Bis zum 31. August 2026 erhalten Kunden nach Unternehmensangaben einen Rabatt von 6,67 Prozent auf die förderfähigen Leistungen des Fachbetriebs. Dieser Prozentsatz entspricht rechnerisch der Verringerung des staatlichen Förderhöchstbetrags von 30.000 auf 28.000 Euro.
Der Rabatt wird direkt von der Schlussrechnung abgezogen. Interessenten müssen ihn vor der Auftragserteilung per E-Mail beantragen. Die genauen Voraussetzungen und der Umfang der einbezogenen Leistungen sollten vor Vertragsabschluss mit dem Unternehmen geklärt werden.
Wichtig ist dabei: Es handelt sich nicht um eine Fortsetzung oder Aufstockung der staatlichen KfW-Förderung, sondern um einen zeitlich begrenzten Unternehmensrabatt. Ob dieser den individuellen Förderverlust vollständig ausgleicht, hängt von der jeweiligen Auftragssumme und dem persönlichen KfW-Fördersatz ab.
Unternehmen befürchtet Aufschub geplanter Projekte
Nach Einschätzung von Nordwærme könnten die geänderten Förderbedingungen dazu führen, dass Hauseigentümer bereits geplante Modernisierungen verschieben. Das wäre nicht nur für die betroffenen Haushalte, sondern auch für das Handwerk problematisch. Besonders während des üblicherweise ruhigeren Sommers könnten kurzfristige Stornierungen oder aufgeschobene Aufträge die Betriebe belasten.
Geschäftsführer Sönke Löser kritisiert vor allem die kurze Vorlaufzeit der Umstellung. Viele Familien hätten bei ihren Planungen mit den bisherigen Förderbedingungen gerechnet. Der befristete Rabatt solle deshalb denjenigen entgegenkommen, die ihren Heizungstausch bereits vorbereitet haben.
Fußbodenheizung kann Wärmepumpe effizienter machen
Nordwærme ist auf das Einfräsen von Fußbodenheizungen in bestehende Estrichböden spezialisiert. Dabei werden Kanäle für die Heizungsrohre direkt in den vorhandenen Boden gefräst. Der Estrich muss deshalb nicht vollständig entfernt und anschließend neu aufgebaut werden.
Eine Flächenheizung kann besonders in Verbindung mit einer Wärmepumpe sinnvoll sein. Durch die große Heizfläche reichen häufig niedrigere Vorlauftemperaturen aus als bei klassischen Heizkörpern. Je geringer die erforderliche Wassertemperatur ist, desto effizienter kann eine Wärmepumpe in der Regel arbeiten.
Nach Angaben des Unternehmens lässt sich die Fußbodenheizung abhängig von Fläche und Bodenbeschaffenheit innerhalb weniger Tage nachrüsten. Vorher müssen vorhandene Bodenbeläge entfernt werden. Nach dem Einfräsen und Verlegen der Rohre folgen der Anschluss an das Heizsystem und die Verlegung eines neuen Bodenbelags.
Wird die Fußbodenheizung unmittelbar im Zusammenhang mit einem geförderten Heizungstausch eingebaut, können die Arbeiten unter bestimmten Voraussetzungen als Umfeldmaßnahme berücksichtigt werden. Ob und in welcher Höhe dies möglich ist, sollte jedoch vorab mit dem Fachunternehmen, einem Energieeffizienzexperten und der KfW geklärt werden.
Antrag und Auftrag in der richtigen Reihenfolge
Für die staatliche Förderung gelten eigene formale Vorgaben. Nach dem aktuellen KfW-Merkblatt muss zunächst eine Bestätigung zum Antrag erstellt werden. Anschließend ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden beziehungsweise auflösenden Förderbedingung abzuschließen. Erst danach wird der Zuschuss über das KfW-Portal beantragt.
Der Nordwærme-Rabatt ersetzt dieses Verfahren nicht. Hauseigentümer sollten deshalb sowohl die staatlichen Förderbedingungen als auch die Konditionen der Unternehmensaktion genau prüfen, bevor sie einen verbindlichen Auftrag erteilen.
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