Wichtige steuerliche Änderungen bei Photvoltaikanlagen

Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz 2022

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Das Gesetzespaket enthält auch wesentliche steuerliche Änderungen für den Photovoltaikbereich. Die Zustimmung des Bundesrates steht zwar noch aus, gilt jedoch als Formsache.

Einkommensteuer-Befreiung für kleine PV -Anlagen

Betreiber kleiner PV-Anlagen bis 30 kWp Anlagenleistung müssen nicht nur zukünftig, sondern auch rückwirkend zum 01.01.2022 keine Einkommens- und Gewerbesteuer für die Einkünfte (und Entnahmen) aus dem Betrieb von PV-Anlagen bezahlen. Abschreibungen und Kosten können dann jedoch nicht mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Nullsteuersatz

Ab dem 01.01.2023 zahlt der Endanwender für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und Installation von PV-Anlagen, Stromspeichern und wesentlichen Komponenten 0 Prozent Umsatzsteuer. Dies gilt für Anlagen auf Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden. Die Größe der Anlage wird dabei nicht begrenzt, allerdings liegt die maximale Anlagenleistung auch hier bei 30 kWp.
Auf bereits bestehende Alt-Anlagen hat der Nullsteuersatz keine Auswirkungen. Für die Anwendung des Nullsteuersatzes ist einzig und allein die Fertigstellung/Inbetriebnahme in 2023 entscheidend. Unerheblich sind damit das Bestelldatum, das Rechnungsdatum und das Zahldatum.
Durch diese Neuregelung wird die Steuerbürokratie für kleine Anlagen weitestgehend abgeschafft.
Mehr Informationen sowie einige Anwendungsbeispiele

Insbesondere Eigenheimbesitzern bieten diese Neuregelungen die Chance, bis zu 30.000 kWh Strom im Jahr selbst zu erzeugen. Mit der Umstellung der Heizung auf eine Wärmepumpe und/oder der Anschaffung eines E-Autos bietet sich so die Chance, den größten Teil der benötigten Energie für Strom, Heizen und Autofahren zu produzieren. So gibt die Regierung einen sehr guten (und vielleicht sogar überfälligen) Anreiz, in Solarenergie zu investieren.

Quelle: Bundesverband innovativer Handwerker für erneuerbare Energien e.V. (BIHEE)


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