Einheitliches Bezahlsystem für Ladesäulen

Die Bundesregierung hat eine Erneuerung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht, wie das Bundeswirtschaftsministerium bereits im Mai 2021 bekannt gab. Betreibern von Ladestationen für E-Autos wird fortan vorgeschrieben, die Säulen benutzerfreundlicher zu gestalten.

Diese Meldung ist besonders interessant für alle E-Mobilisten, die in ihrem Alltag mit dem verbreiteten Ladesäulen-Angebot unterschiedlichster Bedienungs- und Zahlungsarten und allerlei Anbieter mit unterschiedlichen Modellen, zu kämpfen haben.

Beim spontanen Laden an einer zufälligen Ladesäule, ohne darauf zu achten, bei welchem Betreiber der E-Autofahrer sich vertraglich gebunden hat, dem so genannten Ad-hoc-Laden, kann es durch die Gesetzesvorgabe deutlich einfacher für alle E-Auto-Fahrer werden. Betreiber müssen demnach mindestens eine Option der kontaktlosen Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte anbieten.

Gesetzesänderung soll ab Juli 2023 gelten

Ziel des Gesetzgebers ist es nicht nur, die E-Mobilität voran zu bringen, sondern damit auch die aktivierende und fördernde Industriepolitik, die einen Rahmen für neue Märkte setzt, die Umwelt schützt und neue Chancen für Unternehmen bietet, weiter zu fördern.

Das einheitliche Bezahlsystem muss dann an jeder Ladesäule möglich sein, die ab dem 01.07.2023 zum ersten Mal aufgestellt und genutzt wird. Bestehende Ladestationen dürfen aber vorerst bleiben, wie sie sind. Die Europäische Kommission hat die Gesetzesänderung ebenfalls bereits verkündet. So ist davon auszugehen, dass es ab Juli übernächsten Jahres wirklich einfacher wird, mit dem Laden von E-Fahrzeugen, egal welcher Art, an egal welcher Säule. Der Bundesrat muss sich allerdings noch mit den geplanten Änderungen auseinandersetzen.

Quelle: Beck-Online am 12.05.2021; Bundesregierung.de, Wirtschaft und Energie (BMWi), Schlaglichter der Wirtschaftspolitik – Ausgabe 8/2021

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