Mindestanschlussleistung gefordert

Elektromobilität & Energierecht: BEM bringt Mindestanschlussleistung ins Gespräch

Für den Hochlauf der Elektromobilität und die Absicherung der dazugehörigen Netzzugänge hat der Bundesverband eMobilität (BEM) die Grundversorgung deutscher Haushalte mit einer Mindestanschlussleistung von 3,7 kW je dazugehörigen Stellplatz ins Gespräch gebracht. Auf der heute in München gestarteten Internationalen Fachmesse für Ladeinfrastruktur und Elektromobilität, Power2Drive, erörterte BEM-Vorstand Markus Emmert die Notwendigkeit abgesicherter Stromversorgung, die durch eine Grundversorgungspflicht deutscher Energieversorgungs-Unternehmen für Mobilität gewährleistet werden könne.

„Der Gesetzgeber fördert zwar den Bau von Wallboxen in Ein- und Mehrfamilienhäusern, für die Installation von Netzanschlüssen auf Seiten der Energiewirtschaft gibt es jedoch keinerlei Push-Funktion“, berichtete Emmert auf einem Fachpanel. Der Energie-Experte schlägt deshalb eine gesetzlich verankerte Mindestanschlussleistung im Stromnetz vor, die nach dem Einbau nun auch den Anschluss von Ladeinfrastruktur deutlich vereinfachen und die Elektromobilität erheblich vorantreiben helfe. Im Detail nannte Emmert die Grundversorgungspflicht aus §2 Absatz1 Energiewirtschaftsgesetz, welches explizit um die Grundversorgung für Mobilität erweitert gehöre.

Anders ausgedrückt: Wäre der Stromanschluss standardisiert für das Laden von E-Fahrzeugen nutzbar, entfiele für zahlreiche Verbraucher der leidige und zeitintensive Antrag auf Netzanschluss bei den Netzbetreibern. 

Der BEM verweist seit geraumer Zeit auf das wachsende Zusammenspiel zwischen Energiewelt und Automotive-Industrie für die Mobilitätswende. Nach Ansicht des Verbandes meint das nicht nur die Anhebung der Stromanteile von Erneuerbarer Energie im Stromnetz, sondern auch die Änderung zahlreicher energierechtlicher Tatbestände. E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur können in den Netzbetrieb integriert werden, um die alltägliche Mobilität emissionsfrei zu gestalten. Hierbei ist der massenhafte Einsatz von Batterien in Kopplung mit PV-Anlagen wie auch die Verarbeitung der digitalen Daten zur Analyse des Ressourcenverbrauchs von Mobilität zu nennen.

Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Der Verband wurde 2009 gegründet. Er organisiert über 300 Mitgliedsunternehmen, die ein jährliches Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro verzeichnen und über eine Million Mitarbeiter weltweit beschäftigen. In 19 Arbeitsgruppen arbeiten über 1.200 angemeldete Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur kompletten Bandbreite der eMobilität.

https://www.bem-ev.de/

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Ein Gedanke zu „Mindestanschlussleistung gefordert

  1. Warum wird bei einem EFH 3,7kW gefordert obwohl in Feldversuchen 2kW als „erforderliche Anschlussleistung“ ermittelt wurde?
    Und das obwohl alle selbsternannten Profis von 22kW träumen…die Welt ist verrückt…

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