Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, mit dem zukünftig die Herstellung von Batterien normiert werden soll. Dieser Vorschlag hat zunächst keine rechtliche Kraft, aber er soll eine Basis für zukünftige EU-Gesetzte bieten. Die Richtlinien sollen den EU-Markt einheitlich normieren und eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit von Batterieherstellern in Europa unterstützen.
Die letzte EU-Batterien-Richtlinie stammt von 2006 und seitdem hat sich technologisch viel verändert. Die Kommission geht davon aus, dass bis 2030 die weltweite Nachfrage nach Batterien um das 14-fache steigen könnte. Deswegen sollen einerseits die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert werden, andererseits soll aber auch einem wachsenden Markt in Europa Rechtssicherheit gegeben werden.
Die Verordnung sieht eine Ausweitung bei der Sammlung von Haushaltsbatterien vor. Die derzeitige Sammelquote bei Batterien von 45 Prozent soll im Jahr 2025 auf 65 Prozent und im Jahr 2030 auf 70 Prozent steigen, damit die Materialien für die wirtschaftliche Nutzung nicht verloren gehen. Batterien in der industriellen Nutzung müssten ausnahmslos gesammelt werden.
Auch sollen ab dem 1. Januar 2030 Batterien einen Mindestgehalt an Recyclingmaterial vorweisen: 12 Prozent Kobalt, 85 Prozent Blei, 4 Prozent Lithium und 4 Prozent Nickel. Ab dem 1. Januar 2035 sollen diese Werte weiter angehoben werden (20 % Kobalt, 10 % Lithium und 12 % Nickel.
Darüber hinaus soll bei Batterien verpflichtend vom Hersteller der CO2 -Wert bei der Herstellung und der Gehalt von recyceltem Material angegeben werden.
Diese Richtlinien müssten nicht nur von europäischen Batterieherstellern eingehalten werden, sondern von allen, die auf dem europäischem Markt Batterien verkaufen.
Für Batterien aus Elektroautos wird ein rechtlicher Rahmen vorgeschlagen, unter dem diese nach Leistungsverlust weiter als stationäre Energiespeicher weiterverwendet werden dürfen.
Quelle: Bericht der EU Kommission