Tesla darf in Grünheide wieder Bäume fällen. Das zuständige Gericht hob den vorläufigen Abholzungs-Stopp auf.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder lehnte heute den Eilantrag von Naturschutzbund (NABU) Brandenburg und Grüner Liga gegen die Zulassung weiterer Baufällarbeiten für die im Bau befindliche Tesla-Gigafabrik Berlin-Brandenburg ab. Es ging dabei 82,8 Hektar Wald. Das zuständige Landesumweltamt in Potsdam hatte die Rodung am 30. November genehmigt – und zwar sei “rechtmäßig”, wie es in der Begründung des Verwaltungsgerichts heißt. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesamt für Umwelt sei nicht zu beanstanden.
Ein Gerichtssprecher sagte, die beiden Naturschutzverbände hätten bereits Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Nabu und Grüne Liga hatten am Montag in ihrem Eilantrag darauf verwiesen, dass die auf dem Gelände lebende streng geschützte Schlingnatter sowie die Zauneidechse durch die Abholzung gefährdet seien. Diese befänden sich bereits in ihren Winterquartieren. Daraufhin mussten die Rodungen unterbrochen werden.
Nun erklärte das Verwaltungsgericht, die Hauptpopulation beider Arten liege außerhalb des Vorhabengebiets. Außerdem seien ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der Zauneidechsen und Schlingnattern getroffen worden. Es handele sich nicht um die Rodung eines über lange Zeit gewachsenen Naturwaldes, sondern um die Beseitigung eines Wirtschaftswaldes, der zudem bauplanungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen sei.
Bisher gibt es noch keine endgültige Baugenehmigung für Teslas Gigafactory, die der Region einen Beschäftigungsschub verleihen soll. Mit einer Entscheidung des zuständigen Landesumweltamtes wird in Kürze gerechnet.
Quellen: :Pressemitteilung des Gerichts, Reuters