In Österreich gibt es für Elektrofahrzeuge Ausnahmen vom Umwelt-Tempolimit (100 km/h) – jetzt auch für ausländische E-Autos.
Auf österreichischen Autobahnen gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf bestimmten Strecken gibt es ein Umwelt-Tempolimits von 100 km/h. Von diesem ausgenommen sind seit 2019 Elektrofahrzeuge (dazu zählen dort auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb): Sie dürfen trotzdem 130 km/h fahren (außer dort, wo eine niedrigere Geschwindigkeit gilt).
Diese Ausnahme galt bisher nur für Fahrzeuge mit einem speziellen österreichischen E-Auto-Kennzeichen. Nach einer Intervention der EU-Kommission gilt sie nun auch für Fahrer von im Ausland zugelassenen E-Autos. Wichtig ist aber: es muss aus dem Kfz-Kennzeichen hervorgehen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.
Dies berichtet der ADAC auf seiner Webseite. Der ADAC war zuvor im Rahmen eines Musterprozesses zusammen mit einem deutschen Tesla-Fahrer gegen ein Bußgeld vorgegangen.
Das sogenannte IG-L-Tempolimit kann nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) angeordnet werden udn wird elektronisch angezeig. Zur Zeit gilt es vor allem auf der Inntalautobahn A12 und auf der Westautobahn A1 .
Quelle: ADAC
In der Schweiz gibt es keine speziellen Kennzeichen für e-Autos. Fahre einen Tesla, was gilt also nun für mich?
In Deutschland bedeutet das E ja nicht rein-elektrisch, kann ja auch bei hybriden angebracht werden. wie unterscheiden sie denn?
Hybride sind keine vollektrischen Fahrzeuge.
Hallo,
wie wird bei IG-L Tempokontrollen, z.B. fest installierte Blitzer, zwischen e-Autos und den Verbrennern unterschieden?
Gruß
Johann Eckereder
Man wird trotzdem geblitzt, bekommt aber dann keine Strafe. Vorausgesetzt ist natürlich das „E“ am Ende des Kfz.-Kennzeichen.