Windparks werden im Empfinden mancher Zeitgenossen als weit bedrohlicher empfunden als Kohle und Gas verbrennende, ja sogar als mit Atomkraft angetriebene Kraftwerke. Sankt Florian, der Schutzpatron der Feuerwehr, steht dabei nicht selten Pate mit dem Sankt Florian-Prinzip potentielle Bedrohungen oder Gefahrenlagen nicht zu lösen, sondern auf andere zu verschieben.
Die erste Ausgabe des am 28. Januar erscheinenden T&Emagazin bringt ein besonders krasses Beispiel, wie vermeintliche Natur- und Vogelschützer den Windpark einer Bürgerenergiegenossenschaft mit unlauteren Methoden zeitweilig stilllegen lassen.
Selbst bei offenkundig ausreichendem Wind sieht man bei Windparks all zu oft, dass sich die Dinger nicht einmal drehen. Sind die nun kaputt? Haben die Anlagenbetreiber etwas technisch falsch konzipiert?
Nein, das kann ganz andere Gründe haben. Beispielsweise kann per Behördenerlass eine Fledermaus- oder Rotmilan-Abschaltung auferlegt worden sein. Das bedeutet, dass zu bestimmten Zeiten die Anlagen nicht rotieren dürfen, nämlich dann wenn Fledermäuse unterwegs sind oder Rotmilane brüten.
Es kann aber auch sein, dass seitens der Netzbetreiber die Anweisung ergeht, die Anlagen auszuschalten. Angeblich um Versorgungssicherheit zu garantieren, sind stattdessen AKWs und fossil betriebene Kraftwerke nahezu uneingeschränkt im Einsatz. Deren Betrieb ist tatsächlich nicht ohne Weiteres einfach hoch- und runterzufahren. Und was folgert daraus?
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