Video der Woche: Rückenwind für FSD – und das Tesla-Auto als Hausspeicher

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Mehr politische Unterstützung für Teslas Fahrassistenz in Europa und neue Möglichkeiten, die Autobatterie zur Stromversorgung des Hauses zu nutzen: David Reich verbindet in seiner aktuellen Ausgabe von „TeslaWelt“ zwei Entwicklungen, die für Tesla-Besitzer besonders interessant sind.

Das „Video der Woche“ zeigt dabei auch, wie wichtig die Details sind. Eine politische Verständigung ist noch keine europaweite Zulassung. Ein überzeugend fahrendes Assistenzsystem ersetzt keinen aufmerksamen Menschen. Und Powershare für Model 3 und Model Y bedeutet nicht automatisch, dass jedes Bestandsfahrzeug künftig Strom ins öffentliche Netz einspeisen kann.

Redaktioneller Stand: 8. Oktober 2026.

Deutschland unterstützt eine europaweite FSD-Genehmigung

Im Mittelpunkt des Videos steht eine Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 6. Oktober. Darin setzt sich Bundesverkehrsminister Steffen Bilger für eine zeitnahe europaweite Genehmigung von Teslas Fahrerassistenzsystem ein.

Nach Gesprächen mit Tesla im September berichtet das Ministerium von einer konstruktiven Einigung. Tesla habe außerdem angeboten, das bislang als „Full Self-Driving Supervised“ bekannte System in „Tesla Assisted Driving“ umzubenennen. Hintergrund ist die Sorge, der bisherige Name könne eine vollständige Übernahme der Fahraufgabe suggerieren. Eine bereits vollzogene Umbenennung lässt sich daraus nicht ableiten.

David bewertet die Nachricht als wichtiges positives Signal. Aus seiner Sicht könnte die deutsche Unterstützung Bewegung in das europäische Verfahren bringen.

Die im Video erhoffte Abstimmung beim europäischen Treffen am 6. Oktober blieb nach seiner Darstellung allerdings aus. Einen möglichen nächsten Schritt im Dezember nennt er ausdrücklich als Vermutung, nicht als bestätigten Termin.

Europäische Zulassung ist nicht gleich nationale Freigabe

Bei der Diskussion über „FSD in Europa“ lohnt sich eine Unterscheidung: Das System muss nicht in allen europäischen Ländern gleichzeitig verfügbar werden.

Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW erteilte bereits am 10. April 2026 eine Typgenehmigung mit zunächst auf die Niederlande begrenzter Gültigkeit. Auch in Dänemark ist die Nutzung inzwischen über eine Sondergenehmigung möglich. Eine europaweite Anerkennung ist davon zu unterscheiden und benötigt weitere Schritte im europäischen Verfahren.

Für deutsche Tesla-Besitzer bedeutet die neue Unterstützung deshalb zunächst politischen Rückenwind. Sie ist weder eine bereits erteilte deutsche Freigabe noch die Zusage eines konkreten Software-Rollouts.

FSD bleibt ein Assistenzsystem

Unabhängig vom Namen bleibt die entscheidende Grenze bestehen: FSD Supervised ist kein autonomes Fahrsystem.

Das Fahrzeug kann zahlreiche Fahraufgaben übernehmen. Der Mensch muss jedoch den Verkehr und das Verhalten des Systems dauerhaft überwachen und jederzeit eingreifen können. Auch die RDW stellt ausdrücklich klar, dass ein Fahrzeug mit FSD Supervised nicht selbstfahrend ist und die Verantwortung bei der Person am Steuer bleibt.

David hält die Diskussion über den bisherigen Namen für überbewertet. Tesla-Fahrer wüssten üblicherweise, dass das System Grenzen habe; außerdem kommuniziere Tesla die notwendige Überwachung.

Das ist seine Einschätzung. Redaktionell bleibt die Bezeichnung relevant: Ein Produktname sollte verständlich machen, welche Aufgabe die Technik tatsächlich übernimmt – und welche nicht. „Assisted Driving“ beschreibt Unterstützung eindeutiger als ein Name, der wörtlich vollständiges Selbstfahren verspricht.

Zehn Prozent über dem Tempolimit sind kein Freibrief

Ein weiterer Punkt der Verständigung betrifft die Geschwindigkeit. Nach Angaben des Ministeriums soll das Assistenzsystem die zulässige Höchstgeschwindigkeit um maximal zehn Prozent überschreiten können. Zugleich betont die Behörde die fortbestehende Verantwortung des Fahrers.

Diese technische Grenze darf nicht mit einer allgemeinen Erlaubnis zum schnelleren Fahren verwechselt werden. Die Geschwindigkeitsregeln der Straßenverkehrsordnung gelten weiterhin. Wer ein Fahrzeug führt, muss außerdem das Tempo den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anpassen. Ein aktiviertes Assistenzsystem entbindet davon nicht.

David begrüßt die Begrenzung als möglichen Kompromiss im Genehmigungsverfahren. Für den Alltag bleibt jedoch entscheidend, dass Fahrer nicht nur eingreifen können, sondern auch rechtzeitig erkennen, wann ein Eingriff notwendig ist.

Der ADAC sieht beeindruckende Fähigkeiten – und erhebliche Grenzen

Das Video greift außerdem eine zweistündige ADAC-Testfahrt in Kopenhagen auf. Dabei zeigte FSD bemerkenswerte Fähigkeiten auf schmalen Straßen, in engen Gassen und im Kreisverkehr.

Gleichzeitig dokumentierte der Club mehrere Fehler: Das Fahrzeug überfuhr eine durchgezogene Linie, nutzte unzulässig eine Busspur und fuhr über eine rote Ampel. Nach Einschätzung des ADAC wären diese Situationen jeweils ein Grund gewesen, durch eine deutsche Führerscheinprüfung zu fallen. Hinzu kamen Schwächen beim Parken und bei der kamerabasierten Fahrerüberwachung.

David relativiert die Fahrfehler mit dem Hinweis auf die notwendige Überwachung: Ein Assistenzsystem dürfe Fehler machen, solange der verantwortliche Fahrer sie korrigiere.

Gerade darin liegt aber die zentrale Herausforderung. Eine über längere Zeit überzeugende Fahrt kann Vertrauen erzeugen und die Aufmerksamkeit verringern. Der ADAC warnt deshalb davor, gute Fahrleistungen mit einer vollständigen Übernahme der Fahraufgabe gleichzusetzen.

Die Testfahrt ist keine umfassende Unfallstatistik. Die beobachteten Fehler sind dennoch sicherheitsrelevant und lassen sich nicht allein mit dem Verweis auf die Fahrerpflichten ausräumen.

Was sagen die Sicherheitsdaten tatsächlich aus?

David verweist auf große Fahrleistungen mit FSD sowie auf positive Bewertungen durch Behörden. Seine Schlussfolgerung: Entscheidend sei, ob das Zusammenspiel von Mensch und Assistenzsystem insgesamt sicherer fahre als ein Mensch allein.

Die RDW berichtet tatsächlich von einer umfangreichen Prüfung. Dazu gehörten mehr als 3.000 Teststunden, über 1.000 eigene Testläufe und Daten aus 1,8 Millionen mit FSD gefahrenen Kilometern in Europa. Die Behörde betont, Herstellerdaten überprüft und eigene Untersuchungen durchgeführt zu haben. Nach der Genehmigung werde die Nutzung weiter überwacht.

Daraus folgt jedoch nicht, dass jede pauschale Aussage über eine bestimmte Unfallreduzierung bereits belegt ist. Für belastbare Vergleiche müssen unter anderem Einsatzbedingungen, Straßenarten, Fahrergruppen und die Erfassung von Unfällen berücksichtigt werden. Viele gefahrene Kilometer allein sind noch kein Sicherheitsvergleich.

Hinzu kommt: Nach Angaben der RDW unterscheiden sich die europäischen und amerikanischen Softwareversionen und Funktionen. Erfahrungen aus den USA lassen sich deshalb nicht uneingeschränkt auf Europa übertragen.

Powershare: Model 3 und Model Y können das Haus unterstützen

Der zweite große Themenblock führt vom Straßenverkehr zur Energieversorgung. Tesla erweitert Powershare Home Backup auf kompatible Model-3- und Model-Y-Fahrzeuge.

In Verbindung mit einer Powerwall 3 und einem geeigneten Wall Connector kann die Fahrzeugbatterie die Versorgung eines Hauses bei einem Stromausfall verlängern. Unterstützung für Powerwall 2 und Powerwall+ ist angekündigt, in Teslas technischer Übersicht aber noch als bevorstehend ausgewiesen.

David sieht darin einen erheblichen zusätzlichen Nutzen: Die große Batterie des Autos wird Teil des heimischen Energiesystems, statt ausschließlich für die nächste Fahrt bereitzustehen.

Tesla nennt für die Standardvarianten von Model 3 und Model Y eine zusätzliche Versorgungsdauer von bis zu zwei Tagen, für Premium- und Performancevarianten mehr als zwei Tage. Diese Schätzungen beruhen auf einem Haushaltsverbrauch von 30 Kilowattstunden pro Tag und einem Fahrzeug-Ladestand von 90 Prozent. Die tatsächliche Dauer hängt unter anderem vom Verbrauch, Ladestand und einer vorhandenen Solaranlage ab.

Nicht jedes Bestandsfahrzeug ist kompatibel

Die Einschränkung ist wichtig: Powershare lässt sich nicht pauschal für jedes vorhandene Model 3 oder Model Y versprechen.

Tesla garantiert die Fähigkeit für Fahrzeuge, die in den USA und Puerto Rico nach dem 1. Oktober 2026 bestellt wurden. Bei früher produzierten Fahrzeugen sind nach Herstellerangaben nur bestimmte Exemplare kompatibel. Die Unterstützung lässt sich in den zusätzlichen Fahrzeuginformationen unter „Software“ überprüfen.

Eine Software-Aktualisierung allein macht somit nicht automatisch jedes Bestandsfahrzeug geeignet. Auch die Fahrzeughardware und die Konfiguration des Hausenergiesystems müssen passen.

Ein Termin für die entsprechende Einführung in Deutschland ist in den geprüften Herstellerangaben nicht genannt. Die Ankündigung für den amerikanischen Markt sollte deshalb nicht als bereits verfügbare Funktion für deutsche Haushalte verstanden werden.

Hausversorgung ist nicht dasselbe wie Netzeinspeisung

Im Video werden Hausversorgung, Netzunterstützung und mögliche Einnahmen eng miteinander verbunden. Technisch sind das jedoch unterschiedliche Anwendungen:

AnwendungBedeutung
Vehicle-to-Load, V2LDas Fahrzeug versorgt einzelne elektrische Geräte.
Vehicle-to-Home, V2HDie Fahrzeugbatterie unterstützt die Stromversorgung des Hauses.
Vehicle-to-Grid, V2GEnergie aus der Fahrzeugbatterie wird ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

Die neue Powershare-Anwendung für Model 3 und Model Y betrifft zunächst die Hausversorgung mit Powerwall. Teslas gesondertes Angebot „Powershare Grid Support“ beschreibt dagegen die Netzeinspeisung mit dem Cybertruck in teilnehmenden Regionen und Programmen.

Aus der neuen Backup-Funktion folgt deshalb keine allgemeine V2G-Freigabe für Model 3 und Model Y. Ebenso wenig lässt sich daraus ein bereits nutzbares Geschäftsmodell für deutsche Besitzer ableiten.

Halloween-Spielereien und eine Notfallfunktion

Zum Abschluss stellt David das im Video als Version 2026.38.3 bezeichnete Software-Update vor. Dazu gehören Halloween-Effekte mit Geisterdarstellung, Lichtshow, Geräuschen und weiteren optischen Anpassungen.

Er bespricht außerdem „Emergency Drive Away“. Die Funktion soll es ermöglichen, in einer akuten Gefahrensituation trotz angeschlossenem Supercharger wegzufahren. Tesla hat sie als reine Notfallfunktion angekündigt.

Wie David selbst erklärt, können dabei Fahrzeug und Ladeeinrichtung beschädigt werden. Es handelt sich daher ausdrücklich nicht um eine bequemere Alternative zum regulären Abstecken oder um eine Funktion, die aus Neugier ausprobiert werden sollte.

Welche Neuerungen ein konkretes Fahrzeug erhält, muss anhand seiner Ausstattung, Region und angezeigten Versionshinweise geprüft werden.

Fazit zum Video der Woche

David Reich bündelt in dieser Ausgabe von TeslaWelt Entwicklungen, die über kleinere Komfortverbesserungen hinausgehen. Die deutsche Unterstützung für das europäische Genehmigungsverfahren ist ein relevantes politisches Signal. Powershare eröffnet kompatiblen Fahrzeugen einen zusätzlichen Nutzen im heimischen Energiesystem.

Seine optimistische Bewertung braucht an mehreren Stellen allerdings eine klare Abgrenzung: Politischer Rückenwind ist noch keine Zulassung. FSD bleibt überwachungspflichtige Assistenz. Beobachtete Fahrfehler bleiben relevant. Und eine neue Hausversorgung bedeutet weder universelle Fahrzeugkompatibilität noch automatisch Netzeinspeisung.

Gerade diese Verbindung aus Fortschritt und offenen Fragen macht das Video sehenswert. Es zeigt, wohin Tesla seine Fahrzeuge weiterentwickelt – und warum bei großen Ankündigungen die konkreten Voraussetzungen mindestens ebenso wichtig sind wie die neue Funktion.


Die Zeitschrift kann gegen Übernahme der Porto- und Versandkosten an dieser Stelle bestellt werden.

Aus dem Inhalt:

  • COMMUNITY – Auf dem Laufenden bleiben
  • TESLA – Neues aus der Tesla Welt
  • TESLA – Eins von 250 Fahrzeugen
  • TESLA – Die Model-S-Varianten in der chronologischen Übersicht
  • TESLA – Vom E-Auto zum nachhaltigen Wohlstand
  • Herausgeber – TFF – Aktuelle Veranstaltungen
  • Herausgeber – TOS – Reisebericht Alpenpässe
  • elektrische COMMUNITY – Das Programm
  • ENERGIE – Zu viel Wind- & Sonnenstrom – aber nicht mehr lange
  • STROMBOCK – Warum brauchen E-Autos trotzdem ein Kühlsystem
  • GESELLSCHAFT – Das bessere Leben in der Zukunft
  • E-MOBILITÄT – Prof. Fichtner zeigt Vorteile der Batterietechnik auf
  • KLIMASCHUTZ – Der Kampf mit der Hitze
  • WIRTSCHAFT – Warum ein Weg zurück meistens ein Holzweg ist
  • WIRTSCHAFT – Zwei Fabriken, zwei Welten
  • FANBOY – Verwaltet, geprüft, abgehängt

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