

28 Cent pro Kilowattstunde, zwölf Monate Vertragslaufzeit und eine Preisgarantie über fünf Jahre: Für Chrissi vom YouTube-Kanal @ChrissiTechnik klang das nach einem attraktiven Stromangebot. Doch noch vor dem geplanten Lieferbeginn kündigt der Anbieter seinen Rückzug an. Anschließend erhält der YouTuber eine Kündigungsbestätigung – obwohl er nach eigener Aussage gar nicht gekündigt hat.
In seinem Video vom 21. Oktober 2026 schildert ChrissiTechnik, wie aus einem geplanten Anbieterwechsel eine Auseinandersetzung über Vertragsbedingungen, widersprüchliche Auskünfte und mögliche Mehrkosten wird. Für Menschen, die ihr Elektroauto zu Hause laden, berührt der Fall eine wichtige Frage: Wie verlässlich lassen sich die eigenen Stromkosten planen?
Der Hintergrund reicht inzwischen über einen persönlichen Erfahrungsbericht hinaus. Die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegen das Unternehmen hinter der Marke grüüün eingeleitet.
Ein günstiger Anschlussvertrag mit langer Preisgarantie
Chrissi beschreibt zunächst seine persönliche Tarifentwicklung: Vor ungefähr drei Jahren habe er rund 24 Cent pro Kilowattstunde bezahlt, anschließend etwa 26 Cent. Sein derzeitiger Stromvertrag läuft nach seiner Darstellung zum 30. November 2026 aus.
Für die Zeit danach habe er einen Vertrag bei grüüün abgeschlossen. Die Konditionen: rund 28 Cent pro Kilowattstunde, eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten und eine zugesagte Preisgarantie über fünf Jahre.

Dabei ist die zeitliche Abfolge entscheidend: Die Belieferung durch grüüün sollte erst am 1. Dezember 2026 beginnen. Chrissi berichtet somit über einen bereits vereinbarten Anschlussvertrag, dessen Lieferung noch aussteht.
Wenige Wochen nach dem Abschluss erfährt er vom angekündigten Rückzug des Anbieters. Aus der erhofften längerfristigen Planung wird damit erneut die Suche nach einem Stromvertrag.
Erst Entwarnung, dann eine Kündigungsbestätigung
Besonders verärgert zeigt sich Chrissi über die Kommunikation mit dem Kundendienst.
Nachdem ihn das Vergleichsportal Verivox über das bevorstehende Lieferende informiert habe, fragt er nach eigener Darstellung direkt bei grüüün nach. Die Antwort, die er im Video wiedergibt, verweist zunächst auf die Einstellung des nationalen Verbraucherangebots zum 31. Oktober. Anschließend folgt der Satz:
„Dein Vertrag ist davon nicht betroffen.“

Chrissi bleibt skeptisch. In einer weiteren Nachricht fordert er deshalb die vereinbarte Belieferung ab Dezember und behält sich Schadensersatzansprüche vor, falls diese ausbleibt.
Daraufhin erhält er nach seiner Schilderung eine Nachricht mit der Überschrift „Kündigungsbestätigung“. Darin werde der Eingang seiner Kündigung bestätigt und der 30. November als Kündigungstermin genannt.

Genau darin liegt der zentrale Konflikt: Chrissi erklärt, ausdrücklich auf Vertragserfüllung bestanden zu haben. Eine Kündigung habe er nicht ausgesprochen.
Das Transkript dokumentiert seine Darstellung dieses Schriftwechsels. Ob die widersprüchlichen Antworten auf einen Bearbeitungsfehler, ein Missverständnis oder andere Ursachen zurückgehen, lässt sich daraus nicht abschließend feststellen. Einen gezielten Versuch, Kunden eine Kündigung zu unterstellen, belegt der Erfahrungsbericht allein nicht.
Was grüüün zum Rückzug erklärt

Die Einstellung des nationalen Verbraucherangebots ist auf der Website des Anbieters angekündigt. Dort nennt grüüün den 31. Oktober 2026 als Endtermin und verweist Kunden auf einen Wechsel zu Naturwerke oder einem anderen Versorger.
Als Begründung führt das Unternehmen energiepolitische und regulatorische Veränderungen an, insbesondere das EEG 2027 und das geplante Netzpaket 2027. Diese würden nach seiner Einschätzung die künftig verfügbare Grünstromerzeugung und damit die Grundlage des Geschäftsmodells beeinträchtigen. Das ist die Erklärung des Unternehmens; sie beantwortet für sich genommen noch nicht die Frage, unter welchen Voraussetzungen bestehende Verträge beendet werden dürfen.
Die Bundesnetzagentur prüft den Fall
Am 20. Oktober 2026 hat die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren gegen die Münch Energie GmbH & Co. KG eingeleitet, die unter der Marke grüüün Haushaltskunden beliefert.
Die Behörde untersucht, ob das Unternehmen seine Tätigkeit beenden will, ohne dies rechtzeitig angezeigt zu haben. Nach ihrer Mitteilung muss eine solche Anzeige spätestens drei Monate vor dem geplanten Ende eingehen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung habe sie nicht vorgelegen.
Zusätzlich prüft die Bundesnetzagentur, ob die versendeten Kundeninformationen den gesetzlichen Anforderungen an Information und Transparenz entsprechen. Sie betont außerdem, dass Lieferanten gegenüber ihren Kunden die vertraglichen Vereinbarungen zur Vertragsbeendigung einhalten müssen. Die Einleitung des Verfahrens ist eine Prüfung des Verdachts, noch keine abschließende Entscheidung über die untersuchten Vorgänge.
Können Kunden auf Vertragserfüllung bestehen?
Chrissis grundlegender Einwand ist nachvollziehbar: Ein Stromvertrag verpflichtet beide Seiten. Ein Unternehmen kann vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen nicht allein deshalb ignorieren, weil es sein Angebot einstellen möchte.
Die Verbraucherzentralen weisen allgemein darauf hin, dass ordentliche Kündigungen die vereinbarten Bedingungen beachten müssen. Für eine vorzeitige außerordentliche Beendigung gelten hohe Anforderungen. Wird ein Vertrag unwirksam beendet und die Belieferung eingestellt, können daraus Schadensersatzansprüche entstehen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss im konkreten Fall geprüft werden.
Auch Vertragslaufzeit und Preisgarantie müssen auseinandergehalten werden. Welche Rechte eine fünfjährige Garantie bei einem Vertrag mit zwölf Monaten Laufzeit tatsächlich vermittelt, hängt von den vollständigen Vertragsbedingungen ab. Aus den Angaben im Video lässt sich deshalb kein pauschaler Anspruch auf fünf Jahre Belieferung oder fünf Jahre Kostenerstattung ableiten.
Als möglicher Schaden kommen bei einer unberechtigten Lieferbeendigung insbesondere nachweisbare Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung in Betracht. Relevant ist dabei grundsätzlich der Zeitraum bis zum frühestmöglichen regulären Vertragsende.
Drei Cent Unterschied summieren sich
Chrissi hat nach eigener Aussage inzwischen einen weiteren Vertrag bei Naturwerke abgeschlossen. Dort liege der Arbeitspreis bei knapp 31 Cent pro Kilowattstunde. Gegenüber den ursprünglich vereinbarten 28 Cent ergibt sich damit eine Differenz von ungefähr drei Cent.
Wie stark sich das beim Laden auswirkt, zeigt eine Beispielrechnung. Angenommen, ein Elektroauto benötigt einschließlich der Ladeverluste 20 Kilowattstunden aus dem Stromnetz je 100 Kilometer:
| Angenommener Arbeitspreis | Stromkosten je 100 Kilometer | Stromkosten bei 15.000 Kilometern |
|---|---|---|
| 28 Cent/kWh | 5,60 Euro | 840 Euro |
| 31 Cent/kWh | 6,20 Euro | 930 Euro |
| Differenz | 0,60 Euro | 90 Euro |
Die Rechnung verwendet gerundete Preise und berücksichtigt ausschließlich den verbrauchsabhängigen Strompreis. Grundgebühren und Boni können die Gesamtkosten zusätzlich verändern.
Bei einem gesamten jährlichen Strombezug von 5.000 Kilowattstunden würden drei Cent Unterschied bereits 150 Euro ausmachen. Diese Rechenbeispiele veranschaulichen die Größenordnung; sie bestimmen nicht die Höhe eines möglichen rechtlichen Anspruchs.
Steigen die Strompreise tatsächlich immer weiter?
Chrissi verbindet seinen Ärger mit der Aussage, Strompreise würden nur noch steigen. Seine persönliche Vertragsfolge zeigt tatsächlich höhere Arbeitspreise. Für den gesamten Markt ergibt sich allerdings ein differenzierteres Bild.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kostete Haushaltsstrom im ersten Halbjahr 2026 durchschnittlich 37,97 Cent je Kilowattstunde. Das waren 6,4 Prozent weniger als im zweiten Halbjahr 2025, zugleich aber 16,4 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2021. Die Entwicklung hängt also wesentlich vom Vergleichszeitraum ab.
Dieser statistische Durchschnitt bildet unterschiedliche Verträge und Preisbestandteile ab. Er lässt sich deshalb nicht unmittelbar mit einem einzelnen angebotenen Arbeitspreis vergleichen.
Auch Chrissis Überlegungen zu einer möglichen zusätzlichen Besteuerung von „Fahrstrom“ bleiben im Video eine Zukunftserwartung. Eine konkrete Regelung legt er dafür nicht vor.
Beschwerden müssen nicht sofort vor Gericht landen
Im Video äußert Chrissi Zweifel, ob sich die Durchsetzung möglicher Ansprüche angesichts von Anwaltskosten und langen Verfahren überhaupt lohnen würde. Hier ergänzt ein bestehender Beschwerdeweg seine Darstellung.
Private Verbraucher können zunächst eine nachweisbare Beschwerde direkt an das Unternehmen richten. Darin sollten sie den Ablauf schildern, ihre Forderung benennen und die relevanten Vertragsunterlagen sowie den Schriftverkehr sichern.
Hilft der Anbieter der Beschwerde nicht ab oder reagiert er innerhalb von vier Wochen nicht, kommt grundsätzlich ein Antrag bei der Schlichtungsstelle Energie infrage. Das Verfahren ist für private Verbraucher kostenfrei; Unternehmen müssen daran teilnehmen. Ein Einigungsvorschlag wird allerdings erst verbindlich, wenn ihn alle Beteiligten anerkennen. Bei Überschneidungen mit einem laufenden Aufsichtsverfahren kann die Schlichtung ausgesetzt werden.
Für Chrissis Fall bleibt außerdem die Unterscheidung zwischen dem laufenden Altvertrag und dem vorgesehenen Anschlussvertrag wichtig. Die ungeklärte Belieferung ab Dezember bedeutet nach seiner Schilderung nicht, dass seine bisherige Versorgung bereits Ende Oktober endet.
Fazit zum Video der Woche
ChrissiTechnik macht an einem persönlichen Beispiel deutlich, wie viel Aufwand hinter einem vermeintlich einfachen Stromanbieterwechsel stecken kann. Eine lange Preisgarantie schafft zunächst Vertrauen. Widersprüchliche Auskünfte und eine unerwartete Kündigungsbestätigung können dieses Vertrauen schnell beschädigen.
Das Video überzeugt vor allem dort, wo Chrissi seinen konkreten Ablauf schildert und die möglichen Mehrkosten greifbar macht. Seine Vermutungen über die Absichten des Unternehmens und die weitere Strompreisentwicklung benötigen dagegen eine klare Trennung von bestätigten Tatsachen.
Der Fall grüüün zeigt, weshalb beim Stromvertrag neben dem Preis auch verlässliche Vertragsbedingungen und nachvollziehbare Kommunikation zählen. Gerade für Haushalte mit Elektroauto gehört diese Verlässlichkeit zur Kostenplanung im Alltag.
Abonniert gerne Chrissis Kanal auf Youtube und lasst einen Like da, hier könnt ihr das komplette Video ansehen:

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Aus dem Inhalt:
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- TESLA – Neues aus der Tesla Welt
- TESLA – Eins von 250 Fahrzeugen
- TESLA – Die Model-S-Varianten in der chronologischen Übersicht
- TESLA – Vom E-Auto zum nachhaltigen Wohlstand
- Herausgeber – TFF – Aktuelle Veranstaltungen
- Herausgeber – TOS – Reisebericht Alpenpässe
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- ENERGIE – Zu viel Wind- & Sonnenstrom – aber nicht mehr lange
- STROMBOCK – Warum brauchen E-Autos trotzdem ein Kühlsystem
- GESELLSCHAFT – Das bessere Leben in der Zukunft
- E-MOBILITÄT – Prof. Fichtner zeigt Vorteile der Batterietechnik auf
- KLIMASCHUTZ – Der Kampf mit der Hitze
- WIRTSCHAFT – Warum ein Weg zurück meistens ein Holzweg ist
- WIRTSCHAFT – Zwei Fabriken, zwei Welten
- FANBOY – Verwaltet, geprüft, abgehängt



