Bundestag beschließt Rechtsanspruch auf Ladestation für Mieter und Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer und Mieter erhalten einen Anspruch darauf, eine private Ladestation für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten einbauen.

Einzelne Wohnungseigentümer können künftig grundsätzlich verlangen, dass sogenannte „privilegierte Maßnahmen“ – dazu gehört unter anderem der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos – von den Miteigentümern zu gestatten sind. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller. Die Kosten trägt dann der jeweilige Eigentümer.

Auch Mieter haben in Zukunft einen Anspruch darauf, dass Vermieter den Einbau einer Elektro-Ladestation, auf Kosten des jeweiligen Mieters, gestatten.

Gesetz soll ab 1. November gelten

Das derzeit gültige Wohnungseigentumsgesetz stammt aus dem Jahr 1951. Bisher war es enorm schwierig, bis eine Ladesäule oder eine Wallbox in einer Tiefgarage oder auf einem Parkplatz eingebaut werden konnte. Der Vermieter beziehungsweise alle Eigentümer mussten dem zustimmen.

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hatte im März 2020 einen Gesetzentwurf „zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften”“ vorgelegt. „Damit bringen wir die Wende zur E-Mobilität gezielt voran“, erklärt Ministerin Christine Lamprecht. 

Das Gesetz wurde am Donnerstag im Bundestag beschlossen und muss nun noch durch den Bundesrat. Es soll am 1. November 2020 in Kraft treten.

Neben dem Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos werden außerdem Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss erleichtert. Zum anderen geht es bei dem Gesetz um eine effizientere Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Quellen: Bundesregierung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz


N.E.W. ist ein Gemeinschaftsprojekt des T&Emagazin in Zusammenarbeit mit dem YouTube Kanal Car Maniac von Christopher Karatsonyi.

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