Kommission empfiehlt Änderungen an Ladesäulenverordnung

Foto: Parkstrom GmbH

Die von der Bundesregierung verabschiedete Ladesäulenverordnung ist risikoreich und unpraktikabel – so die Ansicht der vom Bundesverband eMobilität (BEM) einberufen “Sonderkommission Ladeinfrastruktur”. Diese hat ein Empfehlungspapier vorgelegt, das branchenübergreifende Lösungen anbietet.

Welche technische Ausstattung von Ladesäulen ist für die flächendeckenden Einführung der Elektromobilität in Deutschland notwendig? Vor diesem Hintergrund berieten die 80 Teilnehmer am Dienstag über die verschiedenen Konfliktlinien, die sich an der Schnittstelle zwischen Mobilitätssektor, Infrastruktur, Soft- und Hardware sowie Payment & Kreditwirtschaft ergeben.

Ausgehend von dem gemeinsamen Verständnis, Ladesäulen für die Verbraucher einfach, barrierefrei und europakonform zu entwickeln und gleichzeitig die Vorgaben aus Karlsruhe für zügigen Umweltschutz anzustreben, entstand in der Runde der Vorschlag für verschiedene Ausnahmeregelungen. Die jetzige Fassung der Ladesäulenverordnung sieht etwa vor, dass Ladepunkte bei Arbeitgebern nicht zwingend öffentliche Ladepunkte sein müssen, im Einzelhandel und bei Kundenparkplätzen dagegen schon – was einen Widerspruch darstellt: Sie alle sind Ladepunkte auf privatem Boden. Um ungleiche beziehungsweise ungerechtfertigte Eingriffe zu vermeiden, könnten die Ladepunkte im Einzelhandel und auf Kundenparkplätzen nicht per se als öffentlich, sondern als privat eingestuft werden, es sei denn, der Einzelhandel definiert sie selbst um, so ein Vorschlag.

Alle bargeldlosen Zahlungsmethoden akzeptieren

Für alle öffentlichen Ladepunkte ist nach den Plänen der Bundesregierung gegenwärtig die Zahlungen via Kredit- und Debitkarten mit Terminal und Pin-Eingabe vordefiniert. Diese Vorgabe ist mit hohen technischen Anforderungen verbunden, die den Um- und Aufbau flächendeckender Ladeinfrastruktur schwierig, zeit- und kostenintensiv macht. Um diesen Vorgang zu vereinfachen, könnten speziell Normalladepunkte von der Pin-Pad-Pflicht befreit werden. Das würde dazu führen, dass alle bargeldlosen Zahlungsmethoden an allen Ladesäulen akzeptiert und genutzt werden können. Eine solche Befreiung vom Pin-Verfahren bedarf einer Prüfung durch die oberste Finanzbehörde des Bundes, die nunmehr angeregt wurde. 

Diese und weitere Anregungen und Änderungsvorschläge aus der Sonderkommission hat der BEM am Mittwoch an das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium übersendet. “Bis zum September besteht die Gelegenheit für die amtierende Bundesregierung, die für den Erfolg der Elektromobilität maßgebliche Ladeinfrastruktur gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen”, so der Verband.

Quelle: Pressemitteilung des BEM

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