Bidirektionales Laden ab 2027: Übersetzungsfehler & Normen-Chaos verunsichern die Branche

Quelle Infografik: T&Emagazin & Nano Banana

Sollen private Ladepunkte bereits ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend bidirektionales Laden unterstützen? Was nach einer klaren Klimaschutz-Vorgabe klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als regulatorisches Labyrinth. Der Bundesverband Neue Mobilität e.V. (BNM) warnt nun vor massiver Unsicherheit, die durch fehlerhafte EU-Übersetzungen und lückenhafte technische Normen befeuert wird.

In der Elektromobilitätsbranche herrscht derzeit große Unklarheit über die kommenden gesetzlichen Anforderungen für Wallboxen und Ladesäulen. Im Zentrum der Debatte steht die ergänzende Delegierte Verordnung (EU) 2025/656 zur europäischen AFIR-Verordnung. Während die offizielle deutsche Fassung den Eindruck vermittelt, dass die Pflicht zur Unterstützung des bidirektionalen Ladens (gemäß Norm EN ISO 15118-20:2022) lediglich für Nutzfahrzeuge gilt, deutet eine Stellungnahme der Europäischen Kommission auf das Gegenteil hin: Es handelt sich offenbar um einen Übersetzungsfehler im deutschen Text – die Pflicht könnte somit alle Ladepunkte betreffen.

„Echte“ Bidirektionalität ist noch Zukunftsmusik

Doch selbst wenn die Rechtslage geklärt wäre, bleibt die technische Umsetzung ein Problem. Andreas Varesi, Mitgründer des BNM und Leiter der eMobile Academy, stellt klar: Die bloße Einhaltung der oft zitierten ISO-Norm garantiert noch lange keine Bidirektionalität. Diese Norm regelt primär die Kommunikation zwischen Auto und Infrastruktur, nicht aber den tatsächlichen Energiefluss zurück ins Netz.

„Aktuell kann niemand pauschal beantworten, welche heutigen Ladepunkte die zukünftigen Anforderungen tatsächlich erfüllen werden“, so Varesi. Der Grund: Die technischen Grundlagen sind noch im Fluss. Die ISO-Norm selbst gilt als fehlerhaft und muss überarbeitet werden, während andere entscheidende Standards, wie die neue Edition der EN 61851-1, noch gar nicht veröffentlicht sind.

Deutsche Netzregeln als zusätzliche Hürde

Für den deutschen Markt kommt eine weitere Komplexitätsebene hinzu: Wer Strom aus dem Fahrzeugakku ins Haus oder das öffentliche Netz zurückspeisen will, muss die Anforderungen der VDE-Anwendungsregel (VDE-AR-N 4105) erfüllen. Welche spezifischen netzdienlichen Funktionen hierfür künftig verlangt werden, ist derzeit noch offen.

Zudem weist der BNM darauf hin, dass auch bei den Steckernormen (DC und AC) die Harmonisierung unter der europäischen Niederspannungsrichtlinie noch aussteht. Hersteller stehen somit vor der Herausforderung, Produkte für einen Markt zu entwickeln, dessen Spielregeln noch nicht final feststehen.

Ruf nach Planungssicherheit

Für den Verband ist die aktuelle Situation unhaltbar. Während die Politik ehrgeizige Ziele für die Integration von Elektroautos als mobile Stromspeicher formuliert, hinkt die Normung hinterher. Anja Quast, geschäftsführende Vorständin des BNM, mahnt zur Eile: „Hersteller, Betreiber und Verbraucher investieren bereits heute in die Ladeinfrastruktur der kommenden Jahre. Umso wichtiger ist es, regulatorische Unsicherheiten schnellstmöglich auf europäischer Ebene zu beseitigen.“

Der BNM fordert daher eine zeitnahe Klarstellung durch die EU und eine engere Abstimmung zwischen Politik, Industrie und Netzbetreibern. Nur so könne das enorme Potenzial des bidirektionalen Ladens für die Netzstabilität und die Energiewende tatsächlich gehoben werden, ohne Investitionen durch widersprüchliche Vorgaben zu gefährden.

Quelle: Bundesverband Neue Mobilität e.V. (BNM)


Und das sind die Themen der 30. Ausgabe:

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  • Die Revolution der Patentstrategie bei Tesla
  • Grünere Energienetze dank Einsatz von KI
  • Die Herausgeber: Elektrische von Paris nach Dakar und zurück
  • Neues zur elektrischen COMMUNITY 2026
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  • Unser Manifest und Petition für eine zukunftsorientierte Transformation Deutschlands
  • Reisebericht: Mit Model X & Grok durch Schottland 
  • Die Herausgeber: Tesla Fahrer & Freunde e.V.
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