Regulierung beim THG-Zertikate-Handel

Nach dem Bekanntwerden regulatorischer Lücken beim Treibhausgas-Zertifikate-Handel hat der Bundesverband eMobilität für eine konsequente Regulierung und die Stärkung der Handelsmechanismen geworben. In einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesumwelt- und dem Bundeswirtschaftsministerium mahnte der Verband eine einheitliche Rechtsauslegung an und kritisierte die aktuelle Personal- und Ressourcen-Ausstattung der zuständigen Unterbehörden.

Zahlreiche Medien hatten unter dem Stichwort „Wallboxprämie“ über schwammige Vorgaben beim Kriterium der „öffentlichen Ladeinfrastruktur“ berichtet. Es geht um die Frage, ob auch private Anbieter einer Ladesäule am THG-Handel teilnehmen können, die ihre Ladesäule nur für kurze Zeit am Tag der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Dazu haben das Bundesumweltamt und die Bundesnetzagentur eine Klarstellung veröffentlicht, wonach Ladepunkte auf Parkflächen von Privatpersonen grundsätzlich nicht als öffentlich zugänglich gelten. Diese Rechtsauslegung steht nach Auffassung des BEM im Widerspruch zur Ladesäulenverordnung, wonach es sich um einen öffentlichen Ladepunkt handelt, wenn dieser für einen uneingeschränkten Personenkreis zu jeder Zeit zur Verfügung gestellt wird oder gestellt werden muss. Eine Stunde am Tag ist hierfür nicht ausreichend.

Der Verband bekräftigte die Auffassung, wonach ausschließlich öffentliche Ladepunkte, die erstens zu jederzeit öffentlich zugänglich sind, die zweitens bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind, drittens sämtliche Pflichten erfüllen und viertens der Veröffentlichung nicht widersprochen wurde, berechtigt sind, am THG-Quotenhandel teilzunehmen – egal an welchem Standort. Alle anderen Ladepunkte seien vom THG-Handel ausdrücklich auszuschließen.

Bildquelle: Finn Sippel

Der BEM verwies auf die drängende Notwendigkeit, den bestehenden Personalmangel und veraltete Arbeitsmethoden im Umweltbundesamt zu beheben, die dafür sorgen, dass der derzeitige THG-Handel erheblichen Verzögerungen ausgesetzt ist, was zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Marktteilnehmern sorgt. Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, die Schwachstellen des Regulierungsregimes zu beheben und das System für künftige Aufgaben zu wappnen, so der BEM. Das Volumen von mindestens 400.000 öffentlichen Ladepunkten und der millionenfache Ausbau der Elektromobilität seien gegenwärtig im THG-Handel nicht zu verarbeiten.


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