Hohe Zuschüsse vom Staat

Fast ein Drittel aller CO2-Emissionen in Deutschland werden durch den Betrieb von Gebäuden verursacht, vor allem durch Heizung und Warmwasser.

Viele Hausbesitzer sind bereit, ihren Beitrag zu leisten, fragen sich aber: Womit fange ich am besten an? Und welche staatlichen Förderungen kommen für mich in Frage?

Wer sich zum ersten Mal mit Themen wie der Dämmung des Dachs, dem Austausch von Fenstern oder gar der Heizung beschäftigt, dem graut es schnell vor den damit verbundenen Kosten, dem Vergleich von Kreditkonditionen und dem sprichwörtlichen „Förderdschungel“ in Deutschland.

Aktuell gibt es drei Möglichkeiten der Förderung, die sich aber gegenseitig ausschließen.

1. Über die KfW

Die Förderbank KfW fördert Häuser in der Gesamtsanierung zu einem Effizienzhaus in folgenden Stufen:

Information zur EE-Klasse: Wenn Ihr Gebäude die jeweilige EE-Klasse erreicht, erhalten Sie nicht nur 5% mehr Förderung, sondern der mögliche Kreditrahmen erhöht sich von 120.000 Euro auf 150.000 Euro je Antrag und Kalenderjahr. Die EE-Klasse wird im Rahmen einer Sanierung erreicht, wenn mindestens 65 % der Energieversorgung eines Gebäudes erneuerbaren Energiequellen entspringt. Seit dem 01.01.2023 ist in der EE-Klasse zudem der Einsatz einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung verpflichtend.
Über die KfW können Sie einen Förderkredit für Maßnahmen bis zu 150.000 Euro Investitionsumfang pro Wohneinheit erhalten und müssen im besten Fall nur 75 % Ihres Kredites zurückzahlen. Hinzu kommt, dass die KfW für die verbleibende Kreditsumme attraktive Konditionen ab 0,01 % bietet.
Je nach Baustandard müssen Sie hierfür z. B. nur das Dach sanieren, Photovoltaik installieren oder die Heizungstechnik auf erneuerbare Energieträger umstellen. Sollten weitere Maßnahmen (z. B. an Fassaden und Fenstern) nötig sein, können die Sanierungskosten auch deutlich höher als die maximale Fördersumme liegen. Lukrativ wird die Sanierung dann mit einer Einliegerwohnung, da sich die Förderung auf die Anzahl der Wohneinheiten bezieht und sich die mögliche Kreditsumme bei zwei Wohneinheiten somit verdoppelt.

2. Zuschüsse des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert zurzeit fünf verschiedene Bereiche der Sanierung von Wohngebäuden:

Der Förderhöchstbetrag liegt für Wohngebäude bei 60.000 Euro pro Wohneinheit je Antrag und Kalenderjahr.

Lassen Sie von einem eingetragenen Energie-Effizienzberater einen sogenannten „Individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) erstellen. Dieser zeigt Ihnen, welche Sanierungsvarianten es gibt, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, und welche Kosten dahinterstecken. Der iSFP zeigt den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes und das Einsparpotenzial der möglichen Maßnahmen.

Für viele Maßnahmen ist die Einbeziehung eines Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben, wenn Sie als Hausbesitzer eine staatliche Förderung erhalten möchten. Zum Beispiel für den Tausch von Fenstern, eine neue Dämmung, den Einbau von Lüftungsanlagen oder Maßnahmen am Gebäudenetz. Will man einen Antrag ohne Energieexperten stellen, geht das nur, wenn eine bestehende Heizung optimiert werden soll oder Wärmepumpen/Solarthermieanlagen eingebaut werden. Möchte man Förderungen für mehrere Maßnahmen in Anspruch nehmen, ist in der Regel die Einbindung eines Energieexperten erforderlich.

Bonus für Heizungstausch

Für den Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung sowie einer alten Gasheizung (älter als 20 Jahre) gegen eine moderne Anlage ohne fossile Brennstoffe gibt es einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 10 % der Kosten.

Wer seine Ölheizung durch eine moderne Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt erhält eine Förderung in Höhe von 35 % (25 % plus Bonus von 10 %). Weitere 5 % Förderboni gibt es entweder für den Einbau einer Wasser-, Abwasser- oder Erdwärmepumpe oder für eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel.

Keine Förderung mehr für Gasheizungen

Die Förderung gasbetriebener Anlagen wurde 2022 komplett gestrichen. Das bedeutet: Gas-Brennwertkessel und dazugehörige Abgas-Systeme, Schornsteine und ähnliche Anlagen sind nicht mehr förderfähig. Dasselbe gilt für Gas-Hybridheizungen und gasbetriebene Wärmepumpen.

Änderungen seit Januar 2023

Anfang 2023 traten weitere Änderungen in Kraft. So werden bei Eigenleistungen wieder die Materialkosten gefördert. Außerdem dürfen nicht mehr nur Eigentümer, Pächter und Mieter Förderanträge stellen, sondern alle Investoren. Um die Effizienz der Sanierungsmaßnahmen zu steigern, sind zudem die Effizienz-Anforderungen an die Heizungsanlagen leicht gestiegen. Neu ist außerdem die Förderung von Brennstoffzellen, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden.

3. Steuerliche Förderung nach EStG

Eigenheimbesitzer, die ab dem Jahr 2020 Handwerker mit einer energetischen Sanierung der Wohnung oder des Hauses beauftragen, können sich über eine stattliche Beteiligung vom Finanzamt freuen: Es winkt eine Steueranrechnung von 20 % der Ausgaben für die energetische Sanierung. Maximal gibt es 40.000 Euro.
Die gesamten Kosten für Material und Lohn werden hierbei angerechnet – anders als beim Steuerbonus auf Handwerkerleistungen. Wie bei diesem muss jedoch ein Fachbetrieb beauftragt werden und die Sanierung bescheinigen.

Diese Förderung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 (geregelt in § 35c EStG). Gefördert werden energetische Sanierungen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 durchgeführt werden. Die Erstattung gibt es mit der Steuererklärung für das entsprechende Jahr – für Sanierungen 2020 also ab 2021. Für Jahre, in denen die Förderung beantragt wird, müssen die entsprechenden Angaben in der verwendeten Steuersoftware gemacht oder die Anlage „Energetische Maßnahmen“ abgegeben werden.
Die Steueranrechnung gibt es erstmals in dem Jahr, in dem die energetischen Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Jedoch nicht sofort in voller Höhe; die 20% werden auf drei Jahre verteilt. Im Jahr des Abschlusses der Sanierung beträgt die Steueranrechnung 7 % (maximal 14.000 Euro).

Dasselbe gilt im Jahr nach Abschluss der Arbeiten am Eigenheim. Im dritten Jahr winkt dann noch eine Steueranrechnung von 6 % der Sanierungsausgaben (maximal 12.000 Euro).

Wer die volle Förderung mitnehmen will, muss demnach Sanierungskosten in Höhe von 200.000 Euro vorweisen können und mindestens die eingesparte Fördersumme als Steuerlast aufweisen.

Wenn Ihnen das noch zu viel „Dschungel“ ist, holen Sie sich doch Unterstützung! Lassen Sie sich beraten, welcher Förderweg für Sie in Frage kommt. Wenden Sie sich an Ihren Handwerksmeister (siehe Liste hinten im Magazin) oder an einen Energie-Effizienz-Experten.


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  • Energiewende – Jahresbilanz Energie und Verkehrswende
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  • Ökologisch Leben – Auch im sanierten Altbau ist ökologisch Leben möglich
  • Selbst Testen – Ist das eigene Haus fit für eine Wärmepumpe?
  • Fördermöglichkeiten – Eigenheimsanierung: Hohe Zuschüsse vom Staat
  • Ultraleicht-Module – Riesige Potenziale nutzen mit der Kraft der Sonne
  • Klima – Grüße aus Darmstadt – Anpassung an neue klimatische Bedingungen
  • Batterietechnik – LFP & NMC im Vergleich
  • Neubau – Den ökologischen Fußabdruck verringern
  • Photovoltaik mit Dachfenster – Nachhaltige Energieversorgung ohne Verzicht auf Tageslicht
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