Nach einem Gesetzesentwurf (GEIG) der Bundesregierung sollen bei Neubauten und großflächigen Renovierungen von Wohngebäuden ab zehn Parkplätzen verpflichtend Elektronik und Ladepunkte für Elektroautos bereitgestellt werden. Ausgenommen sind Eigentümer von der Maßnahme, wenn die Kosten für den Ausbau mehr als 7 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Der Gesetzesentwurf soll noch vor der Sommerpause des Bundestags beschlossen werden. Eine Sprecherin der SPD schrieb auf eine Anfrage von Golem.de: “Bei einer Verkündigung im Juli würde das Gesetz dann am 1. September 2020 in Kraft treten”.
Das geplante Gesetz soll den Umstieg auf Elektroautos durch eine Ausweitung von Auflademöglichkeiten attraktiver machen.
Quellen: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. (VDIV) – Pressemitteilung vom 05.03.2020 // WEG-Reform: Anspruch auf private Ladesäule für September erwartet
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