Kritik an Genehmigungsverfahren in Deutschland: Hier ist Teslas Original-Brief

Tesla kritisiert die Genehmigungsverfahren für nachhaltige Klimaschutz-Projekte in Deutschland und schlägt Änderungen vor. “Der deutsche Genehmigungsrahmen für Industrie- und Infrastrukturprojekte sowie für die Raumplanung steht in direktem Gegensatz zu der für die Bekämpfung des Klimanwandels notwendigen Dringlichkeit der Planung und Realisierung solcher Projekte”, heißt es in einem heute veröffentlichten Brief.

Die Genehmigungs-und Raumplanungsverfahren seien nicht mehr zeitgemäß und berücksichtigten nicht die überregionalen Umweltauswirkungen eines Projekts. So würde besipielsweise der Bau der Gigafactory Berlin-Brandenburg, die den Klimawandel bekämpfel sollen, gleichbehandelt wie der Bau eines Kohlekraftwerks.

Verbessserungsvorschläge, um Klimaziele zu erreichen

Hindernisse im deutschen Genehmigungsrecht würden die notwendige industrielle Transformation und damit die Verkehrs- und Energiewende verlangsamen. Damit hat Tesla seine Erfahrungen: Nach 16 Monaten gibt es immer noch keinen Zeitplan für die Erteilung einer endgültigen Genehmigung für die Tesla Fabrik in Grünheide, obwohl keine einzige gerichtliche Entscheidung die grundsätzliche Zulässigkeit in Frage stelle. 

“Der Prozessdauert zu lange, es ist sehr schwierig Änderungen vorzunehmen, selbst wenn sie insgesamt positiv sind, und das Verfahren ist in jedem Schritt mit rechtlichen Risiken behaftet. Das schreckt notwendige Investitionen in saubere Energieprojekte und Infrastruktur ab und macht es für Deutschland praktisch unmöglich, seine Klimaziele zu erreichen.”

Damit Deutschland aber nicht seine Klima- und Energiewendeziele verfehle, schlägt Tesla in dem Brief konkret Verbesserungen der rechtlichen Verfahren vor:

  1. Abgrenzung zwischen Genehmigungen für nachhaltige und nicht-nachhaltige Projekte (z. B. durch die Taxonomie der EU für nachhaltige Aktivitäten)
  2. Schaffung von “Fast Track”-Genehmigungs-und Raumplanungsverfahren für nachhaltige Projekte
  3. Schaffung einer Koordinations- und Leitungsrolle: ein spezieller Projektleiter mit rechtlicher Befugnis
  4. Einbeziehung von indirekten Umweltauswirkungen von Projekten in die Genehmigung
  5. Weitere Verbesserung der vorläufigen Genehmigungen (z. B. durch ein “vorläufiges” Verfahren)
  6. Flexibilisierung für kleinere Änderungen, die die Umweltauswirkungen insgesamt verbessern
  7. Einrichtung eines nationalen Ressourcenpools von Fachexperten
  8. Digitalisierung des Genehmigungsprozesses
  9. Implementieren von Standards und Anforderungen für die Dokumentation
  10. Re-fokussierung des wichtigen Prozesses der Öffentlichkeitsbeteiligung

Hintergrund: Klage der Deutschen Umwelthilfe

Vorgetragen hat diese Kritik die Tesla Manufacturing Brandenburg SE, eine Tochtergesellschaft von Tesla, in Form eines Unterstützung einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH).  Diese klagt vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Bundesregierung, dass diese ein geeignetes Klimaschutzprogramm aufstellen soll, um das Klimaschutzziel 2030 zu erreichen.

Ein Tesla-Sprecher betont jedoch, dass zwischen Tesla und der Umwelthilfe  keine Absprache oder Verbindung bestehe. Tesla wolle “(in)direkte Unterstützung” für die Inhalte der Klage zum Ausdruck bringen und dazu beitragen, ein schnelleres und einfacheres Genehmigungsweges für Projekte mit nachweislichem Nutzen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu erreichen.

Teslas Brief im Original

Dem T&Emagazin liegt der heute versendete Brief von Tesla an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor:

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