Bundesgerichtshof urteilt gegen VW im Abgasskandal

Heute entschied der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zugunsten eines Klägers, welcher VW auf Schadensersatz verklagt hatte.

Der Kläger hatte im Januar 2014 einen gebrauchten VW Sharan 2.0 TDl match für 31.490 Euro gekauft. Dann wurde im September 2015 bekannt, dass VW Technik in seine Fahrzeuge verbaut hatte, welche die Prüfung von Abgastests erkannte und als Reaktion auf einen solchen Prüfungsmodus den Ausstoß von Abgasen reduzierte. Während des normalen Betriebs ist dies allerdings nicht der Fall und es kommt zu einem wesentlich höheren Ausstoß. Laut Zahlen von VW sind weltweit 11 Millionen Fahrzeuge von diesem Betrugsversuch betroffen, 2,4 Millionen davon in Deutschland.   

Das zuständige Landgericht hatte die Klage erst zurückgewiesen, das Oberlandesgericht Koblenz änderte die Entscheidung ab und sprach dem Kläger 25.616,10 Euro in Schadensersatz zu unter der Bedingung, dass das Auto an VW zurückgegeben würde. Es wurde nicht der volle Preis des Fahrzeugs erstattet, da die Nutzungs des Fahrzeugs in den Schadensersatz miteinberechnet wurde. 

Der Senat des Bundesgerichtshofs blieb in den meisten Punkten bei dieser Entscheidung. Da untere Instanzen sich an den Entscheidungen des BGH in der Regel orientieren sollen, ist dieses Urteil trotzdem wegweisend. Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil relevant für viele weitere laufende und kommende Verfahren ist und diese beschleunigen wird.  


Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 25.05.20


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