Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz: BEE warnt vor Rückschritten bei der Wärmewende

Der Entwurf zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sorgt für deutliche Kritik in der Branche der Erneuerbaren Energien. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht in den aktuellen Plänen der Bundesregierung eine Gefahr für die Klimaziele im Wärmesektor. Laut Verband droht Deutschland, die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie zu verfehlen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen unnötig zu verlängern.

“Biotreppe” als Bremsklotz statt Motor

Im Zentrum der Kritik steht die sogenannte „Biotreppe“. Diese Regelung soll die bisherige Pflicht ersetzen, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Der vorliegende Entwurf sieht jedoch vor, dass bis zum Jahr 2040 lediglich ein Anteil von 60 % Erneuerbaren bei neu installierten Anlagen erreicht werden muss.

BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser bezeichnet dies als klaren Rückschritt. „Das heißt im Umkehrschluss, dass auch in 14 Jahren noch 40 % der Brennstoffe fossil sein dürfen“, warnt sie. Der Verband fordert stattdessen eine konsequente, jährliche Staffelung der Quoten, um Investitionssicherheit zu schaffen und einen kontinuierlichen Ausbau zu garantieren. Ohne ein striktes Einsatzverbot für fossile Brennstoffe ab 2045 seien die Klimaziele für 2050 – die eine 100-prozentige Klimaneutralität vorschreiben – nicht erreichbar.

Kritik an Hybridheizungen und Biomasse-Regelungen

Auch bei Hybridlösungen sieht der BEE erhebliche Defizite. Werden Wärmepumpen oder Biomasse-Heizungen mit fossilen Kesseln kombiniert, soll der regenerative Anteil bis 2035 lediglich 15 % betragen. Der Verband befürchtet hier eine „Minimallösung-Falle“: Hausbesitzer könnten sich für technisch schwache Systeme entscheiden, die zwar die aktuellen Mindestvorgaben erfüllen, aber keinen substanziellen Beitrag zur Emissionsminderung leisten.

Zusätzlich belastet eine drohende Überregulierung bei der Holznutzung die Stimmung. Die geplanten Vorgaben zur „Kaskadennutzung“ (der vorgeschriebenen Reihenfolge der Holzverwertung) seien deutlich strenger als EU-Vorgaben und würden eine praxisnahe Nutzung von Holz im Wärmemarkt durch Bürokratie fast unmöglich machen.

Lücken im Bestand und bei Neu-Installationen

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umgang mit Heizungen, die seit 2024 eingebaut wurden. Während Eckpunktepapiere noch eine Biotreppe für diese Anlagen vorsahen, fehlt diese Regelung im aktuellen Referentenentwurf. Damit drohe eine Verzögerung der Transformation. Besonders kritisch bewertet der BEE, dass bestehende Gas- und Ölheizungen nach aktuellem Stand unbegrenzt weiterbetrieben werden dürfen. Hier fehle eine verbindliche Ausstiegsregelung.

Fazit: Gefahr durch fossile Abhängigkeit

Abschließend mahnt Heinen-Esser zur Eile. Das Gesetz laufe Gefahr, das „Leben fossiler Heizungen künstlich zu verlängern“. In Zeiten volatiler Energiepreise sei dies ein riskantes Signal: „Wir müssen schneller transformieren, nicht langsamer. Sonst trifft uns die nächste Krise wieder härter als nötig.“

Quelle: BEE


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