Wird Deutschland Vorreiter beim autonomen Fahren?

Quelle: Foto des BMVI (betitelt “Computer im Kofferraum”)

Heute wurde vom Kabinett ein Gesetzesentwurf gebilligt, welcher jetzt an den Bundestag zur Abstimmung geht, der den Ausbau des autonomen Fahrens in Deutschland unterstützen soll.

Der 50 Seiten lange Gesetzesentwurf legt technische Voraussetzungen, die Prüfung von technischen Systemen und Fragen der Haftung neu fest. Dazu soll das Straßenverkehrsgesetz verändert werden. 
Dies soll Entwicklern von autonomen Fahrsystemen Rechtssicherheit geben und Deutschland in diesem Bereich zu einem Vorreiter machen. Mitte 2021 soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden.

Bundesminister Andreas Scheuer sagte gegenüber der dpa im Oktober zum Gesetzentwurf: “Deutschland wird Weltspitze beim autonomen Fahren. Dafür machen wir Tempo: Mit unserem neuen Gesetz werden wir zum internationalen Vorreiter und machen Schluss mit umständlichen Einzelgenehmigungen. Wir wollen jetzt autonome Autos und Busse, die Fahrgäste bedarfsgenau an ihr Ziel bringen – und sich danach selbstständig im Parkhaus abstellen.”

Im Gesetzentwurf wird neben dem persönlichen Bedarf der Nutzen des autonomen Fahrens für den öffentlichen Nahverkehr, den Transport zu Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie für die Nutzung von Polizei und Rettungsdiensten thematisiert. Dabei geht es also nicht nur um Pkw, sondern auch um größere Fahrzeugklassen.

Auch erlaubt das Gesetz die nachträgliche Aktivierung von  automatisierten und autonomen Fahrfunktionen bei bereits genehmigten Kraftfahrzeugen, sofern diese bei Problemen auch wieder deaktiviert werden können.  Hier spricht man von “schlafenden” Funktionen. 

Zunächst soll das Gesetz den Sprung von Stufe 3 zu Stufe 4 des autonomen Fahrens ermöglichen. Die Stufen bezeichnen, wie stark ein Fahrzeug automatisiert fahren kann. Dabei stellt Stufe 5 vollkommen autonomes Fahren dar, bei dem ein menschlicher Fahrer nicht mehr nötig ist. Stufe 3  bedeutet, dass der Fahrer über längere Strecken nicht in das Fahrgeschehen eingreifen muss, da das System die meisten Funktionen übernimmt.
Bei Stufe 4 muss der Fahrer noch als Kontrolle anwesend sein, das Fahrzeug übernimmt aber so gut wie alle Aufgaben.

Das Gesetz wäre eine Zwischenreglung, da man eigentlich auf europäischer Ebene eine einheitliche Reglung erwartet. 

Quellen: Gesetzentwurf // Pressemitteilung des BMVI 

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Ein Gedanke zu „Wird Deutschland Vorreiter beim autonomen Fahren?

  1. Wenn man das Kabelgewirr unter den Computern im ersten Bild anschaut, dann weiß man, warum klassische Autos schwierig zu automatisieren sind, und warum Tesla mit seinem Zentralcomputer so weit voraus ist. Keine hundert verschiedenen Steuergeräte von verschiedensten Zulieferern mit verschiedenen Protokollen, sondern ein zentrales Bus-System.

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