Gutachten: Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig

Quellen: BMVI

Nach einem aktuellen vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegebenem Gutachten sind der Bundesverkehrswegeplan und auch der Fernstraßenbedarfsplan verfassungswidrig. Die Pläne der Bundesregierung verstoßen demnach sowohl gegen EU-rechtliche Vorgaben als auch gegen den aktuellen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

„Das Gutachten zeigt auf, dass der Bundesverkehrswegeplan erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt. Er ist weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar”, erläutert die Verfasserin des Rechtsgutachtens, Rechtsanwältin Franziska Heß. Dieser Artikel besagt, dass der Staat auch für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen sowie der Tiere verantwortlich ist. Die essentielle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes mit dem neuen Grundrecht Artikel 20a GG ist auch in diesem Artikel beschrieben.

Das Pariser Klimaabkommen sieht eine Begrenzung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau vor. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 hat laut dem Gutachten die Ziele des Pariser Klimaabkommens aber gar nicht berücksichtigt, sondern orientierte sich an anderen Maßgaben. “Es ist auch nicht erkennbar, dass eine Einhaltung der Minderungsziele für den Verkehrssektor bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan vorgesehenen Straßenprojekte gelingen kann”, so Franziska Heß.

Mit Blick auf die neue Bundesregierung fordert Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND: „Dieses Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssen von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden. Ein Festhalten am alten Straßenbauprogramm verhindert die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes im Verkehr und der Biodiversität. Für den BUND ist das ein Gradmesser für ein Mitregieren von Bündnis 90/Die Grünen.” Gestern hatte der BUND anlässlich der kommenden Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen seine Anforderungen an eine Klimaregierung vorgelegt

Ab 2022 steht eine turnusmäßige Überprüfung des Fernstraßenbedarfsplans an. Diese muss für Werner Reh, Sprecher des Bundesarbeitskreises Verkehr des BUND, “Anlass für eine Generalrevision dieser gigantischen Fehlplanung und einen rechtssicheren Zukunftsplan sein”. Die Klimawirkungen des Netzausbaus und der Einzelprojekte müssten dabei ermittelt sowie klima- und umweltverträglichere Alternativen geprüft werden. Werner Reh: “Das heißt, Verkehr muss massiv auf das Schienennetz sowie den Nah- und Radverkehr verlagert werden. Laut Klimaschutzgesetz müssen bei Projekten, die die CO2-Emissionen erhöhen, was bei größeren Straßen regelmäßig der Fall ist, die klimaschonenden Lösungen umgesetzt werden.” 

Quellen: Pressemitteilung des BUND, Rechtsgutachten, Zusammenfassung des Rechtsgutachtens

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