Umwelt-Tempolimit in Österreich: Ausnahmen jetzt auch für Elektroautos aus dem Ausland

IG-L-Tempolimit Österreich

In Österreich gibt es für Elektrofahrzeuge Ausnahmen vom Umwelt-Tempolimit (100 km/h) – jetzt auch für ausländische E-Autos.

Auf österreichischen Autobahnen gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Auf bestimmten Strecken gibt es ein Umwelt-Tempolimits von 100 km/h. Von diesem ausgenommen sind seit 2019 Elektrofahrzeuge (dazu zählen dort auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb): Sie dürfen trotzdem 130 km/h fahren (außer dort, wo eine niedrigere Geschwindigkeit gilt).

Diese Ausnahme galt bisher nur für Fahrzeuge mit einem speziellen österreichischen E-Auto-Kennzeichen. Nach einer Intervention der EU-Kommission gilt sie nun auch für Fahrer von im Ausland zugelassenen E-Autos. Wichtig ist aber: es muss aus dem Kfz-Kennzeichen hervorgehen, dass es sich um ein Elektrofahrzeug handelt.

Dies berichtet der ADAC auf seiner Webseite. Der ADAC war zuvor im Rahmen eines Musterprozesses zusammen mit einem deutschen Tesla-Fahrer gegen ein Bußgeld vorgegangen.

Das sogenannte IG-L-Tempolimit kann nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) angeordnet werden udn wird elektronisch angezeig. Zur Zeit gilt es vor allem auf der Inntalautobahn A12 und auf der Westautobahn A1 .

Quelle: ADAC

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