BEM gegen Aufweichungen von Ladesäulen-Standards

Verband wirbt für bessere Datenerfassung öffentlicher Ladepunkte

Mit einer von technischen Details gefüllten Stellungnahme hat der BEM | Bundesverband eMobilität e.V. auf die jüngste Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf der Dritten Ladesäulenverordnung (LSV) reagiert. Darin spricht sich der Verband gegen die von der Bundesregierung geplante Fristverlängerung bei der Implementierung von einheitlichen Bezahlsystemen beim Ad-hoc-Laden an Ladeinfrastruktur (LIS) für elektrische Fahrzeuge bis zum 01.07.2024 aus. Zum einen befürchten die Branchenvertreter einen nachhaltigen Qualitätsschaden im Ladenetz, wie etwa Hürden beim barrierefreien Zugang oder der Abrechnung von Ladeleistungen. Zum anderen sieht der Verband in einer Fristverlängerung einen konkreten Wettbewerbsnachteil von Unternehmen, die zum 01.07.2023 fristgemäß und gesetzeskonform viel Zeit und Geld für die Anforderungen der zurückliegenden LSV-Änderung investiert haben. Der BEM macht darauf aufmerksam, dass die neuen Regelungen vor dem Hintergrund der AFIR-Richtlinie aus Brüssel keine Widersprüche konstruieren dürfen und deshalb dringend die Harmonisierung auf europäischer Ebene zu empfehlen sei. 

Weiterhin hat sich der BEM für eine Vereinfachung des Mess- und Eichrechts ausgesprochen. Durch das Aufeinandertreffen von Vorschriften des Mess- und Eichrechts und Vorschriften der Zertifizierung von Payment-Auflagen an einer Ladesäule wetteifern die Gesetzgeber um die fachliche und gleichzeitig kundenunfreundlichste Vorherrschaft für Auflagen zum Bau von Ladelösungen. Hier ruft der BEM dringend zum Abbau von Doppelprüfungen auf und fordert mehr Prozessklarheit für Hersteller und Betreiber von Ladeinfrastruktur. 

Nach Ansicht des Branchenverbandes sollte die Ladesäulenverordnung zudem dringend über die Fahrzeugklassen M und N hinaus für weitere Fahrzeuge geöffnet werden. Damit gemeint sind die Fahrzeuge der Klassen L und O, wozu unter anderem Leichtfahrzeuge wie beispielsweise Motorräder gehören, welche im Anwendungsbereich der gültigen LSV nicht erfasst sind. Da sich zudem die Transportindustrie auf den Einsatz von elektrischen Anhängern (eTrailern) vorbereitet, müssen deren Anforderungen an die Ladeeinrichtungen ebenfalls mit aufgenommen werden. 

Abschließend spricht sich der BEM für die Erhebung von mehr als den bislang geplanten Daten von öffentlich zugänglicher LIS durch die Bundesnetzagentur aus. Dies erfordere eine andere Software als die bisherige „excelbasierte“ Lösung und soll zum Ziel haben, dass auch Drittanwendungen wie Ladesäulen-Suchmaschinen einfach angebunden werden könnten. 

Der Bundesverband eMobilität (BEM) ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Institutionen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität, die sich dafür einsetzen, die Mobilität in Deutschland auf Basis Erneuerbarer Energien auf Elektromobilität umzustellen. Zu den Aufgaben des BEM gehört die aktive Vernetzung von Wirtschaftsakteuren für die Entwicklung nachhaltiger und intermodaler Mobilitätslösungen, die Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der eMobilität und die Durchsetzung von mehr Chancengleichheit bei der Umstellung auf emissionsarme Antriebskonzepte. Der Verband wurde 2009 gegründet. Er organisiert 450 Mitgliedsunternehmen, die ein jährliches Umsatzvolumen von über 100 Milliarden Euro verzeichnen und über eine Million Mitarbeiter weltweit beschäftigen. In 19 Arbeitsgruppen arbeiten über 2.000 angemeldete Teilnehmer*innen zur kompletten Bandbreite der eMobilität.

 


Zum 1. April (kein Scherz) erscheint zudem die Ausgabe 18 des T&Emagazins für das 2. Quartal 2023.

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Inhalt der 18. Ausgabe des T&Emagazin:

  • Leser:innen-Reaktionen
  • Editorial – YouTube Ambitionen
  • Tesla Welt – David Reich: News des Quartals
  • Tesla – Timo Schadt: Model X Plaid
  • Tesla – Bei Carwow in England
  • Innovator – Warum kein Tesla Model X Plaid für Thomas Haack?
  • Tesla – Timo Schadt: Folierung extrem
  • Twitterspace – Tesla Community
  • Elektrische Community – Community-Event am 23. Sept.
  • Die Herausgeber – Tesla Fahrer und Freunde (TFF) e.V.
  • Die Herausgeber – Tesla Owners Switzerland
  • Gesellschaft – Gendern abschaffen?
  • Elektromobilität – Dr. Heiko Behrendt: Rama-Familie fährt E-Auto
  • Elektromobilität – Wie Elektromobilität alles verändern kann
  • Elektromobilität – Car Maniac E-Auto-Tests
  • Elektromobilität – Martin Hund: Batterie-Rohstoffe
  • Elektromobilität – Die HU und die Bremse
  • Elektromobilität – eROCKIT – Pedalgesteuertes Elektromotorrad
  • Elektroauto Guru – Antonino Zeidler: Zu wenig Ladestationen
  • Klimaschutz – Stefan Lenz: Wie Ölkonzerne Meinung machen
  • T&Etalk – Karsten Klees, Martin Hund & Nicole Krause zum Investor Day
  • Wirtschaft – Henning Frey: Strompreise
  • Klimaschutz – Thorsten Bonzio: Photovoltaik, Wärmepumpe & E-Auto
  • Klimaschutz – Dieter Behrendt: Wir stehen auf Wärme
  • Reiseplanung – Stefan Eichler: Mit E-Auto und Wohnwagen
  • Fanboy – Gabor Reiter: Vision only-Technologie

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Ein Gedanke zu „BEM gegen Aufweichungen von Ladesäulen-Standards

  1. Je mehr bei den Ladesäulen reguliert wird, desto teurer wird der Strom für den Endkunden. Braucht eine Ladesäule ein vandalensicheres Display? Muß “alle fünf Minuten” neu geeicht werden?

    Tesla zeigt, dass es ohne geht. Damit steigert sich die Marge und damit das Potenzial, preislich der Konkurrenz Paroli zu bieten.
    Vielleicht will ja nicht jeder eine geeichte Ladesäule und würde dafür einen geringeren nominalen Preis gutieren. Wenn der Kunde betrogen würde, würde das der Markt schnell merken.
    Ich würde gerne beim Fischhändler ohne geeichte Waage einkaufen, wenn er den Preisvorteil weitergibt. Er würde ja nicht nur die Eichung, sondern auch den dazugehörigen administrativen Vorgang, der ihm Zeit klaut, sparen.
    Ich würde bei der Aufweichung der Ladestandards noch viel weiter als oben beklagt wird, gehen. Hauptsache, die Stecker passen und die Auto-und Ladestation-Software passen zueinander.

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