Verband: EEG blockiert E-Mobilität

Foto: Parkstrom (Symbolbild)

Das deutsche Energierecht ist nicht auf Elektromobilität eingestellt. Insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) stelle Hindernisse für Ladesäulen-Betreiber dar. Das meint der Bundesverband eMobilität (BEM) und fordert eine Befreiung aller Ladepunkte von der EEG-Umlage.

Zwar sind inzwischen gesetzliche Vereinfachungen angekündigt, gleichwohl stellen alte Vorgaben des Energierechts grundsätzliche Hemmnisse für die Elektromobilität dar, schreibt der Verband in einer Pressemitteilung. „Mit zunehmender Nachfrage nach Ladeinfrastruktur und den weiterhin hohen Preisen für die Elektromobilität an den Ladesäulen wachsen die Spannungen mit den regulatorischen Vorgaben der Energiewirtschaft“,

Größte Blockade für Betreiber von Ladeeinrichtungen und für Anbieter von Ladestrom an Dritte stelle das EEG dar. Es erklärt die Akteure zu Energielieferanten, die an den Netzbetreiber EEG-Umlage abführen und empfindlich sanktionierte Meldepflichten fristgerecht erfüllen müssen. Außerdem müssen die Betreiber auch die Stromsteuer anmelden und abführen und sind unter Umständen verpflichtet, sich als sogenannte Versorger anzumelden. Werden bei der Abführung der Steuer Fehler gemacht, kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Die EEG-Regularien seien ungeeignet, die Elektromobilität werde in ihrem Ziel, direkt CO2 zu senken, blockiert. Und während der um ein Vielfaches teurere Wasserstoff von der EEG-Umlage bereits befreit ist, zahlen Ladesäulen-Betreiber derzeit für das EEG weiter drauf.

„Die Preise in der öffentlichen Ladeinfrastruktur müssen zwingend attraktiver werden“, so BEM-Vorstand Markus Emmert. „Das Energierecht ist nicht auf die Elektromobilität eingestellt, das führt derzeit zu massiver Fehlallokation, weshalb wir hier eine kräftige und langfristig sinnvolle Korrektur brauchen, die auch eine steuerliche Gleichbehandlung von Wasserstoff und Grünstrom und damit die Befreiung aller Ladepunkte in Deutschland von der EEG-Umlage zur Folge hat.“

Weitere Hintergründe zum Rechtsrahmen liefert ein Hintergrund-Video des BEM mit Dr. Florian Wesche von der Wirtschaftskanzlei Dentons:

https://www.youtube.com/watch?v=eA8M6s-cdLo   

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