Bund-Länder-Gipfel: Beschleunigungsmaßnahmen zügig umsetzen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) begrüßt den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung”, den der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen haben. „Der Pakt beinhaltet viele sinnvolle Maßnahmen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze beschleunigen werden. Es ist ein wichtiges Zeichen für die Branche, dass Bund und Länder hier gemeinsam an einem Strang ziehen”, so BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

„Die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren hat in den vergangenen Jahren konstant zugenommen. Im Windbereich vergehen im Durchschnitt 24,4 Monate für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, im Extrem sogar 94 Monate”, so Peter. „Der Beschleunigungspakt hat das Potenzial, hier Besserung zu bringen. Das gilt auch für die Beschlüsse zur Regelung von Transporten, die in ein starker Bremsklotz für den Windenergieausbau sind.” Der Pakt sei jetzt zügig in Fachgesetze für den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu übersetzen, damit er seine Wirkung entfalten könne. Aktuell seien hier auch die Vorschläge der Branche zum Solarpaket zu berücksichtigen.

Auch im Wärmebereich seien die Vorschläge zu begrüßen. „Die Geothermie kann mittel- bis langfristig bis zu 25 Prozent des deutschen Gesamtwärmebedarfs decken. Dass Bund und Länder die Bedeutung der Geothermie erkannt haben und sie in den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch aufnehmen wollen, ist daher richtig”, so Peter. Die Privilegierung müsse jedoch auch für die Solarthermie gelten. „Wir brauchen alle Erneuerbaren-Technologien, um die ambitionierten Ziele im Wärmebereich zu schaffen. Hier muss im weiteren Verfahren nachgebessert werden.”

Bund und Länder haben sich auch auf eine Duldungspflicht für den Bau von Leitungen zum Anschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen geeinigt. „Das ist ein zentraler Baustein, um den Ausbau zu beschleunigen. Die Pflicht sollte jedoch auch für Elektrolyseure und Batterien gelten. Auch hier gilt, wir benötigen alle Erneuerbaren-Technologien. Alles andere wäre Stückwerk”, so Peter. Die Duldungspflicht geht auch mit dem Zahlen von Entschädigungen einher. Zur Ermittlung der Entschädigungssummen habe der Bundesverband WindEnergie bereits einen geeigneten Vorschlag gemacht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.


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