Gesetz zum privaten Ausbau von Ladepunkten tritt bald in Kraft

Elektromobilität Symbol Straße

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) wurde vom Bundesrat am 5. März gebilligt. Am 11. Feburar war das GEIG vom Bundestag beschlossen worden, nun tritt das Gesetz nach Unterschrift des Bundespräsidenten bald in Kraft.

Das Gesetz soll helfen, private Ladeinfrastruktur für Elektroautos auszubauen und regelt dafür den Ausbau von Gebäuden neu. Bei Neubauten mit mehr als fünf Stellplätzen für PKW muss künftig jeder Parkplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel versehen werden. Beim Bau von Nichtwohngebäuden ist mindestens ein Ladepunkt anzubringen. Beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen ist dies bei jedem dritten Parkplatz der Fall. 

Neben dem Neubau soll auch bei größeren Renovierungsarbeiten der Ausbau von Anschlüssen verpflichtend werden, wenn auch mit einigen Einschränkungen. Ab 1. Januar 2025 soll dann jedes Nichtwohngebiet mit mehr als zwanzig Plätzen mindestens einen Ladepunkt anbringen. Ausnahmen soll es unter anderem für kleinere und mittelständige Unternehmen geben, welche die Parkplätze selbst nutzen, oder falls die Kosten für die Ladestruktur mehr als 7 Prozent der Renovierungskosten ausmachen.  

Auch sollen sogenannte Quartierslösungen mögliche sein. Bei diesen können sich Immobilienbesitzer mit anderen im Viertel abstimmen, um gemeinsam Plätze zu schaffen.

Quelle: Bericht des BMWI

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