Die Zulassungszahl von Plug-in-Hybriden (PHEV) in Deutschland wächst und für manche spielen sie eine wichtige Rolle, da viele Kunden erstmals ein elektrifiziertes Fahrzeug kaufen. Gleichzeitig wächst die Kritik, dass sie nicht so umweltfreundlich wie gedacht seien. Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband eMobilität e.V. (BEM) eine Reform der PHEV-Fahrzeug-Förderung. In einer Stellungnahme an das Bundesverkehrsministerium schlägt der Verband ein 3-Stufen-Modell für die EG-Fahrzeugklassen M1 und M1G vor, wonach die Auszahlung des Umweltbonus zeitlich versetzt und nach Umweltwirkung gestaffelt vorgenommen werden soll. Damit könne der tatsächliche positive Umwelteinfluss der Plug-in-Hybride honoriert werden, so der BEM.
Ausgangspunkt der Betrachtung sind mehrere Untersuchungen, die belegen, dass Plug-in-Hybrid-Nutzer das Auto bislang nur wenig elektrisch fahren, sondern weiterhin im Antrieb den Verbrennungsprozess von Benzin und Diesel nutzen. Vor allem als Dienstwagen sind PHEV-Autos beliebt, allerdings wegen der verminderten Steuerbelastung, die neben dem zusätzlichen Umweltbonus eingestrichen werden kann. Ein geändertes Fahrverhalten der Nutzer und Nutzerinnen mit einer besseren Ladedisziplin ist derweil nicht zu erkennen. Schlimmer noch: Die gewohnte Tankkarte gewährt weiterhin, dass Dienstfahrer umsonst tanken können, während das häusliche Laden oder das Stromzapfen an der Ladesäule häufig mit persönlichen Kosten verbunden ist.
Umweltbonus soll Verhaltensänderung beim Autofahren honorieren
Das Stufenmodell des BEM sieht eine nachträgliche Förderung in 3 Raten gemäß dem nachweislichen Anteil elektrischer Fahrtätigkeit vor. Der Nachweis ist operativ über die Hersteller möglich, welche die Fahrzeugdaten im Datenraum Mobilität (Gaia-X) vorhalten. So soll die Fördersumme aus Umweltbonus und Dienstwagenregelung in Stufe 1 voll erhalten bleiben, wer nachweislich mehr als 70 Prozent elektrischen Anteil fährt. In Stufe 2 gilt die halbierte Fördersumme bei einem rein elektrischen Anteil von 40 bis 70 Prozent aller Fahrten. Und in Stufe 3 wird die Förderung schließlich eingestellt, wenn der E-Anteil unter 40 Prozent des Fahrvolumens liegt. Der Herstelleranteil bliebe in jedem Falle erhalten.
Für diejenigen also, die das Plug-in-Hybrid eben nicht elektrisch, sondern mehrheitlich als schlechten Verbrenner nutzen, würde die Zulassung als Elektrofahrzeug nach EmoG dauerhaft entzogen. Dadurch erhielte die staatliche Förderung eine Richtigstellung und eine Lenkungswirkung, die den Namen Umweltbonus verdient, so der Verband. Ohne eine Änderung der aktuellen Förderpraxis sei der CO2-Impact bei gleichbleibendem Nutzverhalten der PHEVs tendenziell schlechter als im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennerfahrzeugen ohne PlugIn-Hybrid-Technologie.
Im Jahr 2020 wurden in Deutschland ca. 200.000 Autos in der betreffenden Fahrzeug-Kategorie zugelassen, was über 50 Prozent der elektrifizierten und elektrische Fahrzeuge ausmacht. Die Zahlen steigen: Im Februar 2021 wurden laut Kraftfahrtbundesamt insgesamt 40.157 E-Fahrzeuge zugelassen, darunter 21.879 PlugIn-Hybride, was ca. 55 Prozent entspricht.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands eMobilität