
Die Monopolkommission hat in der vergangenen Woche in einem Gutachten das Fehlen einer echten Marktstruktur im Bereich der öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos bestätigt. Der Bundesverband eMobilität (BEM) sieht nun erhöhte Chancen für eine Korrektur der Ladesäulenverordnung, die am 17. September vom Bundesrat verabschiedet werden soll. Ziel ist es, einfaches Bezahlen mit gängigen Bezahlmethoden zum Mindeststandard zu machen.
In ihrem 8. Sektorgutachten Energie hatte die Monopolkommission den Wettbewerb bei Ladesäulen analysiert und dabei die Ladepreise unter die Lupe genommen. Die Auswertung von circa 42.000 Ladepunkten ergab, dass oftmals einzelne Betreiber hohe Anteile an den Ladepunkten in einzelnen Regionen kontrollieren. Dadurch seien die Strompreise an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos oftmals zu hoch. Durch wenige Ausweichalternativen ergebe sich oft „eine nicht unerhebliche Marktmacht“ lokal dominierender Betreiber, die dann vor Ort die Preise diktieren.
Verband: Politik muss Rahmenbedingungen für Elektromobilität klären
Für den BEM ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: „Es wird höchste Zeit, dass Gesetzgeber und beauftragte Behörden Ihrer Verantwortung für Umwelt und Mobilitätsgestaltung nachkommen und der Elektromobilität endlich eine Wirtschaftsstruktur geben“, sagte Markus Emmert, BEM-Vorstand, zu Beginn der IAA-Woche. „Die Bemühungen der Fahrzeughersteller verpuffen, wenn die deutsche Politik die Rahmenbedingungen für Elektromobilität nicht klärt.“
Besonders dringlichen Handlungsbedarf sieht der Verband derzeit für die Ladesäulenverordnung. Der Streit über die richtigen Bezahlmethoden hatte die Verordnung in eine erneute Abstimmungsschleife geschickt, so dass sie nun am 17. September 2021 im Bundesrat beschlossen werden soll. Die Ladesäulenverordnung soll den Anschluss an die europäischen Nachbarländer finden. Hierbei fordern Unternehmen, dass das einfache Bezahlen mit gängigen Payment-Methoden zum Mindeststandard wird und die Definitionen darüber klarer werden, wann ein öffentlicher Ladepunkt auch ein solcher ist. Darüber hinaus bedarf es einer entsprechenden Preistransparenz in der Ladeinfrastruktur.
Für ein zu schaffendes Marktkonzeptes sieht es der BEM als notwendig an, Infrastruktur und Betrieb zu entkoppeln, wie das in anderen Netzstrukturen bereits gelebte Realität ist. Über eine Netzentgeltumlage könnten Energienetzbetreiber zum Aufbau der Ladesäulen aufgefordert und Ladesäulenbetreiber zur optimierten Nutzung der Ladesäulen eingesetzt werden.
Rückendeckung für mehr Aktivitäten der Bundesnetzagentur bekommt der BEM durch ein aktuelles Urteil des EuGH. Demnach hat sich im Streit zwischen Deutschland und der EU-Kommission herausgestellt, dass die Bundesnetzagentur nicht unabhängig genug arbeitet, sondern ein neues Rollenverständnis mit erweiterter Unabhängigkeit benötigt. Anders ausgedrückt: Die Bundesnetzagentur hat sich hinter der Tatenlosigkeit der Bundesregierung bislang zu oft versteckt. Dies gilt es nun zu beheben.
Weitere Infos:
BEM-Empfehlungsschreiben der LadesäulenVerordnung: https://www.bem-ev.de/wp/wp-content/uploads/2021/07/210630_Empfehlung_BEM-LSV-SchnellLG_Bundesregierung-ME.pdf
BEM-Konzept der LadesäulenRegulierung: https://www.presseportal.de/pm/79936/4651142
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbands eMobilität
Was ist “einfache Bezahlen” mit “gängigen Zahlungsmethoden” konkret? Heißt das, dass jeder Betreiber ein EC-Terminal neben die Säulen pflanzen muss?
Ich halte das für daneben. E-Auto-Fahrer, die ohne Mobiltelefon unterwegs sind, existieren nicht. Somit kann man übers Telefon auch bezahlen und ist fertig. Noch mehr rumstehende Technik, die niemand nutzt, braucht kein Mensch.
Die Fahrgestellnummer ist eindeutig. Beim Tesla wird sie als Bezugspunkt genommen und ich muß nichts mitschleppen/reinstecken. Warum wird das nicht STANDARD !!!
Plug&Charge via ISO 15118? Zumindest bei CCS. Das wäre doch die einzige vernünftige Möglichkeit. Den Roaming Anbieter dann im Auto auswählen und gut ist 😉