Tesla Gigafactory Grünheide: Eilantrag von Umweltverbänden zurückgewiesen

Foto: The Wolfpack Berlin

Tesla darf in der zukünftigen Gigafactory Grünheide bereits installierte Anlagen testen: Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat heute die Beschwerde des NABU Brandenburg und der Grünen Liga Brandenburg gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zur vorzeitigen Durchführung von Anlagentests zurückgewiesen. Es muss also kein Baustopp befürchtet werden.

Das Landesamt für Umwelt hatte am 1. Juni 2021 die Erprobung schon installierter Anlagen und Aggregate der Betriebseinheiten Gießerei, Lackiererei und Karosseriebau sowie den Einbau und die Nutzung von Tanks zu Spül- und Testzwecken bereits vor Erteilung der Genehmigung des Gesamtvorhabens zugelassen. Den dagegen gerichteten Eilantrag der Verbände hatte das Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) abgelehnt.

Die dagegen gerichtete Beschwerde konnte nach Auffassung des 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg schon deshalb keinen Erfolg haben, weil der Eilantrag unzulässig war. Die Antragsteller hätten nicht geltend gemacht, “dass bereits bei den Maßnahmen, die durch die Zulassung des vorzeitigen Beginns erlaubt sind, mit nicht angemessen berücksichtigten oder bewältigten Störfällen oder anderen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen sein könnte”, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg

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