Rekordrückgang der Treibhausgasemissionen in Deutschland

Europäischer Emissionshandel rückläufig

Der Europäische Emissionshandel (EU-ETS 1) umfasst die Emissionen der energieintensiven Industrie, der Energiewirtschaft und des innereuropäischen Luftverkehrs. Im Jahr 2023 emittierten die vom EU-ETS 1 erfassten 1.725 stationären Anlagen in Deutschland rund 289 Millionen Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO₂-Äq). Das entspricht einer Minderung gegenüber dem Vorjahr von etwa 18 Prozent und ist der größte Rückgang seit der Einrichtung des EU-ETS 1 im Jahr 2005. Die Emissionen der Energieanlagen sanken um 22 Prozent, in den Industriesektoren gingen sie um 10 Prozent zurück. Dies berichtet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA).
 

Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts (UBA)⁠, sagt: „Der erhebliche Rückgang der Emissionen im Energiesektor ist ein großer Schritt zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Das liegt vor allem am Ausbau erneuerbarer Energien und dem Rückgang der Kohleverstromung. Hieran hat der Emissionshandel einen wichtigen Anteil. Im Industriesektor hingegen sind die sinkenden Emissionen vor allem auf die rückläufige Produktionsentwicklung aufgrund von Auswirkungen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine zurückzuführen. Wir müssen daher auf eine konsequente Transformationsstrategie für unsere Industrie setzen, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit mit ambitioniertem ⁠ Klimaschutz ⁠ vereint.”

Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs „Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle” im UBA, ergänzt: „Die Beschlüsse zur Neuausrichtung der europäischen Klimapolitik aus dem letzten Jahr setzen zentral auf eine ambitionierte Reform des Emissionshandels. Dafür ist insbesondere entscheidend, dass die Emissionsobergrenzen im Emissionshandel bereits in diesem Jahr deutlich abgesenkt wurden. Damit werden klare Leitplanken für den Umbau zu einer klimaneutralen Wirtschafts- und Lebensweise gesetzt. Maßgeblich unterstützt wird dieser Transformationsprozess durch die Auktionserlöse aus dem Emissionshandel. Im Jahr 2023 verzeichneten wir Rekordeinnahmen von über 18 Milliarden Euro, die vollständig in den  Klima ⁠- und Transformationsfonds der Bundesregierung geflossen sind. Um einen Ausgleich für die privaten Haushalte sicherzustellen, sollte die Politik jetzt zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Klimageld kombiniert mit spezifischen Förderprogrammen für vulnerable Haushalte einführen. So kann der Emissionshandel ambitionierten ⁠ Klimaschutz und Sozialverträglichkeit vereinen – auch bei weiter steigenden CO 2 -Preisen.”

Energie: Die Emissionen aus der Energieversorgung sanken 2023 um 22 Prozent auf 188 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und damit auf das niedrigste Niveau seit Beginn des EU-ETS 1 im Jahr 2005. Das ist vor allem auf die stark gesunkene Energienachfrage der Wirtschaft und der privaten Haushalte, einen deutlich wachsenden Anteil erneuerbarer Energien und den damit verbundenen Rückgang der fossilen Energieerzeugung zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr sank die ⁠ Bruttostromerzeugung ⁠ der Braunkohlekraftwerke um rund 25 Prozent, die der Steinkohlekraftwerke um rund 36 Prozent und die der Erdgaskraftwerke um rund 2 Prozent (laut Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen – AGEB). Damit war auch die CO 2 -Intensität der Stromproduktion in Deutschland rückläufig.

Industrie : Die Emissionen der energieintensiven Industrie sanken im Vergleich zum Vorjahr um 10 Prozent auf 101 Millionen Tonnen CO 2 -Äq und damit auf das niedrigste Niveau seit 2013. Ursächlich hierfür waren konjunkturell bedingte Produktionsrückgänge in allen Branchen, insbesondere aufgrund der Auswirkungen des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine. Der größte Emissionsrückgang lag bei den Nichteisenmetallen (19 Prozent), gefolgt von der „sonstigen mineralverarbeitenden Industrie” mit 18 Prozent. Die Rückgänge der Emissionen der chemischen Industrie, der Raffinerien, Industrie- und Baukalkherstellung, der Zementklinkerherstellung und der Papier- und Zellstoffindustrie liegen zwischen 9 und 17 Prozent. Die Emissionen der Eisen- und Stahlindustrie blieben hingegen mit minus 2 Prozent nahezu unverändert.  

Luftverkehr: Die Emissionen der von Deutschland verwalteten Luftfahrzeugbetreiber lagen 2023 bei etwa 7,6 Millionen Tonnen CO 2 -Äq. Das entspricht einem Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um ungefähr 4,5 Prozent. Die Emissionen lagen damit aber weiterhin unterhalb des Niveaus vor der Covid-19-Pandemie.

Deutschland und Europa : Auch die Emissionen aller am EU-ETS 1 teilnehmenden Anlagen (in den 27 EU Mitgliedstaaten und Island, Liechtenstein, Norwegen) sanken 2023 deutlich: Nach Angaben der Europäischen Kommission sanken die Emissionen im Jahr 2023 um 17 Prozent auf rund 1,09 Milliarden Tonnen CO 2 -Äq. Der europaweite Emissionsrückgang im EU-ETS 1 beträgt etwa 48 Prozent gegenüber dem ersten Jahr des Emissionshandels 2005. Die Emissionen haben sich seither also nahezu halbiert. Die Emissionen der Anlagen in Deutschland waren mit 44 Prozent in einem etwas geringerem Ausmaß rückläufig.

Emissionshandel und Gesamtemissionen: Die UBA-Schätzung vom März 2024 weist einen voraussichtlichen Rückgang der Gesamtemissionen aller Sektoren um 10 Prozent aus. Diese Entwicklung bedeutet den stärksten Rückgang von Treibhausgasemissionen in Deutschland seit 1990. Die Minderung im EU‑ETS 1 fiel damit gegenüber der Entwicklung der Gesamtemissionen deutlich überproportional aus. Der Anteil des EU-ETS 1 an den deutschen Gesamtemissionen liegt bei etwa 46 Prozent.

Weitere Informationen

Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die DEHSt im Umweltbundesamt ist für die Umsetzung des EU-ETS 1, des nationalen Emissionshandels für Brennstoffe (nEHS) sowie auch für den Europäischen Emissionshandel für Brennstoffe (EU-ETS 2) zuständig. Sie ist zudem mit Vollzugsaufgaben bei projektbasierten Mechanismen und der Auszahlung von Beihilfen für stromintensive Unternehmen zur Kompensation indirekter CO 2 -Kosten (Strompreiskompensation) befasst. Die DEHSt ist als nationale Behörde seit Ende 2023 auch für das neue CO 2 -Grenzausgleichssystem (⁠ CBAM ⁠) zuständig.

Quelle: Pressemitteilung des UBA


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